Sachverhalt:
Gemäß § 82 GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung der
Gemeinde Passade ist die Bürgermeisterin/der Bürgermeister verpflichtet, der
Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten unerheblichen
über und außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten. Der Höchstbetrag für unerhebliche
über- und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung die Bürgermeisterin/ der
Bürgermeister ihre/ seine Zustimmung erteilen kann, wurde in der
Haushaltssatzung mit 1.000 € festgelegt. In diesen Fällen gilt die Zustimmung
der Gemeindevertretung als erteilt.
Wie der beigefügten Aufstellung zu entnehmen ist,
sind im laufenden Haushaltsjahr 2018 bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieser
Vorlage unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben von 1.745,01 €
entstanden.
Darüber hinaus sind erhebliche über- und
außerplanmäßige Ausgaben, die den in der Haushaltssatzung festgelegten
Höchstbetrag von 1.000 € übersteigen, in Höhe von 3.888,44 € entstanden. Auch
hier ist eine entsprechende Aufstellung beigefügt.
Die Gemeindevertretung nimmt die im
1. Halbjahr 2018 entstandenen unerheblichen über- und außerplanmäßigen
Ausgaben in Höhe von 1.745,01 € zur Kenntnis.
Den geleisteten erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben von 3.888,44 € wird die Zustimmung erteilt.