Sachverhalt:
Gemäß § 82 GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung der
Gemeinde Höhndorf ist der Bürgermeister verpflichtet, der Gemeindevertretung
mindestens halbjährlich über die geleisteten unerheblichen über und
außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten. Der Höchstbetrag für unerhebliche über-
und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung der Bürgermeister seine
Zustimmung erteilen kann, wurde in der Haushaltssatzung mit 500 € festgelegt.
In diesen Fällen gilt die Zustimmung der Gemeindevertretung als erteilt.
Wie der beigefügten Aufstellung zu entnehmen ist,
sind im laufenden Haushaltsjahr 2018 bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieser
Vorlage unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben von 587,93 €
entstanden.
Darüber hinaus sind erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, die den in der Haushaltssatzung festgelegten Höchstbetrag von 500 € übersteigen, in Höhe von 43.235,45 € entstanden. Auch hier ist eine entsprechende Aufstellung beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung nimmt die im 1. Halbjahr 2018 entstandenen unerheblichen
über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 587,93 € zur Kenntnis.
Den geleisteten erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben von 43.235,45 € wird die Zustimmung erteilt.