Gemäß
§ 82 GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Brodersdorf ist die
Bürgermeisterin/der Bürgermeister verpflichtet, der Gemeindevertretung
mindestens halbjährlich über die geleisteten unerheblichen über und
außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten. Der Höchstbetrag für unerhebliche über-
und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung die Bürgermeisterin/ der
Bürgermeister ihre/ seine Zustimmung erteilen kann, wurde in der
Haushaltssatzung mit 1.000 € festgelegt. In diesen Fällen gilt die Zustimmung
der Gemeindevertretung als erteilt.
Wie
der beigefügten Aufstellung zu entnehmen ist, sind im laufenden Haushaltsjahr
2018 bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage unerhebliche über- und
außerplanmäßige Ausgaben von 151,52 € entstanden.
Darüber
hinaus sind erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, die den in
der Haushaltssatzung festgelegten Höchstbetrag von 1.000 € übersteigen, in Höhe
von 4.379,99 € entstanden. Auch hier ist eine entsprechende Aufstellung
beigefügt.
Die Gemeindevertretung nimmt die im
1. Halbjahr 2018 entstandenen unerheblichen über- und außerplanmäßigen
Ausgaben in Höhe von 151,52 € zur Kenntnis.
Den geleisteten erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben von 4.379,99 € wird die Zustimmung erteilt.