Betreff
Abgabe eines Vorschlages / von Vorschlägen zur Wahl der Schöffen für die Amtsperiode 2019 - 2023
Vorlage
BRODE/BV/015/2018
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Für die Schöffenwahl
zur Wahlperiode 2019-2023 sollen die Gemeindevertretungen eine bzw. mehrere
Personen durch entsprechenden Beschluss vorschlagen. Die jeweilige Anzahl der
vorzuschlagenden Personen ergibt sich aus der Verfügung des Direktors des
Amtsgerichtes Plön vom 28.12.2017.
Die
Vorschlagslisten der Gemeinden sind bis zum 01.08.2018 aufzustellen. Sollte
eine Gemeinde bis zu diesem Termin keine Vorschläge gemacht haben, wird durch
die Amtsverwaltung eine Fehlanzeige erstellt.
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Schreiben
des Amtsgerichtes Plön vom 11.01.2018
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Schreiben
des Amtsgerichtes Plön vom 22.01.2018
Beschlussvorschlag: