Betreff
Abgabe eines Vorschlages / von Vorschlägen zur Wahl der Schöffen für die Amtsperiode 2019 - 2023
Vorlage
PASSA/BV/021/2018
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Für die
Schöffenwahl zur Wahlperiode 2019-2023 sollen die Gemeindevertretungen eine
bzw. mehrere Personen durch entsprechenden Beschluss vorschlagen. Die jeweilige
Anzahl der vorzuschlagenden Personen ergibt sich aus der Verfügung des
Direktors des Amtsgerichtes Plön vom 28.12.2017.
Die
Vorschlagslisten der Gemeinden sind bis zum 01.08.2018 aufzustellen. Sollte
eine Gemeinde bis zu diesem Termin keine Vorschläge gemacht haben, wird durch
die Amtsverwaltung eine Fehlanzeige erstellt.