hier: Vorstellung von Planvarianten und Beschluss zur weiteren Vorgehensweise
Sachverhalt:
Die Gemeinde Schönberg hat in der Sitzung der Gemeindevertretung am 30.03.2017 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 67 zur Ausweisung eines Neubaugebietes gefasst. Ein erster Entwurf des Bebauungsplanes wurde von Herrn Dr. Heisel zur städtebaulichen Planung, von Frau Franke zur naturschutzfachlichen Planung und von Herrn Hinz zum Schallschutz in der Sitzung des Planungsausschusses am 19.09.2017 vorgestellt. Im Ergebnis sollten insbesondere die Standorte für die Mehrfamilienhäuser und der Mix an Haustypen noch weiter beraten werden.
Zwischenzeitlich wurden vier weitere Planvarianten angefertigt, die in der Sitzung von Herrn Dr. Heisel ausführlich vorgestellt werden. In den anliegenden Erläuterungen dazu wird auf die Planvarianten 5.1, 5.2 und 5.3 eingegangen. Die Planvariante 4.3 beinhaltet eine verkehrliche Haupterschließung im Norden des Gebietes (siehe in Gelb gekennzeichnet), während die anderen Planvarianten die Haupterschießung jeweils im Süden des Gebietes vorsehen. Herr Dr. Heisel wird auch auf die Planung der verkehrlichen Haupterschließung eingehen und die entsprechenden Argumente zu den beiden Varianten vortragen.
Anlagenverzeichnis:
4 Planvarianten
Erläuterungen zu den Planvarianten
Beschlussvorschlag:
Von den vorgestellten Planvarianten soll die Variante 5.3 als Grundlage
für die weitere Entwicklung des Bebauungsplanes dienen. Der Geltungsbereich ist
um das Grundstück am Kuhlenkamp im Einfahrtsbereich zum Neubaugebiet
entsprechend zu erweitern.