Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 67 für das Gebiet "südlich der Kleingartensiedlung hinter der Finnenhaussiedlung, westlich der Bebauung Rauhbank und östlich der Landesstraße 50"
hier: Vorstellung von Planvarianten und Beschluss zur weiteren Vorgehensweise
Vorlage
SCHÖN/BV/238/2018
Aktenzeichen
III.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Schönberg hat in der Sitzung der Gemeindevertretung am 30.03.2017 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 67 zur Ausweisung eines Neubaugebietes gefasst. Ein erster Entwurf des Bebauungsplanes wurde von Herrn Dr. Heisel zur städtebaulichen Planung, von Frau Franke zur naturschutzfachlichen Planung und von Herrn Hinz zum Schallschutz in der Sitzung des Planungsausschusses am 19.09.2017 vorgestellt. Im Ergebnis sollten insbesondere die Standorte für die Mehrfamilienhäuser und der Mix an Haustypen noch weiter beraten werden.

 

Zwischenzeitlich wurden vier weitere Planvarianten angefertigt, die in der Sitzung von Herrn Dr. Heisel ausführlich vorgestellt werden. In den anliegenden Erläuterungen dazu wird auf die Planvarianten 5.1, 5.2 und 5.3 eingegangen. Die Planvariante 4.3 beinhaltet eine verkehrliche Haupterschließung im Norden des Gebietes (siehe in Gelb gekennzeichnet), während die anderen Planvarianten die Haupterschießung jeweils im Süden des Gebietes vorsehen. Herr Dr. Heisel wird auch auf die Planung der verkehrlichen Haupterschließung eingehen und die entsprechenden Argumente zu den beiden Varianten vortragen. 


Anlagenverzeichnis:

 

4 Planvarianten

Erläuterungen zu den Planvarianten


Beschlussvorschlag:

 

Von den vorgestellten Planvarianten soll die Variante 5.3 als Grundlage für die weitere Entwicklung des Bebauungsplanes dienen. Der Geltungsbereich ist um das Grundstück am Kuhlenkamp im Einfahrtsbereich zum Neubaugebiet entsprechend zu erweitern.