Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den städtebaulichen Vertrag zur 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 für das Gebiet "Jugendhof Hildesheim, nördlich der Straße Fernautal und östlich und westlich des Linauweg"
Vorlage
SCHÖN/BV/235/2018
Aktenzeichen
III.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Auf Antrag des Landkreis Hildesheim hat die Gemeinde Schönberg ein Verfahren zur 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 durchgeführt, der Abwägungs- und Satzungsbeschluss soll in gleicher Sitzung erfolgen.

 

Insbesondere soll mit dem städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 Baugesetzbuch die dauerhafte touristische Nutzung der Grundstücke im Geltungsbereich der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 sowie die Erstattung der Planungskosten sichergestellt werden. Der Jugendhof wird bereits seit vielen Jahren vom Landkreis Hildesheim als touristische Einrichtung, insbesondere für Jugendliche betrieben. Mit der Änderung des Bebauungsplanes sollte die Möglichkeit geschaffen werden, die Einrichtung ganzjährig zu betreiben, einen erweiterten Personenkreis zuzulassen und eine geringfügige Erweiterung der Anlage insbesondere im Bereich des Heimleiterhauses zu ermöglichen.

 

Es wird empfohlen, dem städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 Baugesetzbuch in der vorliegenden Fassung zuzustimmen.      

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

1 Vertragsentwurf


Beschlussvorschlag:

 

Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, dem vorliegenden städtebaulichen Vertrag zur Aufstellung der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 für das Gebiet „Jugendhof Hildesheim, nördlich der Straße Fernautal und östlich und westlich des Linauweg“ zuzustimmen.