Sachverhalt:
Auf Antrag des Landkreis Hildesheim hat die Gemeinde Schönberg ein
Verfahren zur 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 durchgeführt, der
Abwägungs- und Satzungsbeschluss soll in gleicher Sitzung erfolgen.
Insbesondere soll mit dem städtebaulichen Vertrag gemäß § 11
Baugesetzbuch die dauerhafte touristische Nutzung der Grundstücke im
Geltungsbereich der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 sowie die Erstattung
der Planungskosten sichergestellt werden. Der Jugendhof wird bereits seit
vielen Jahren vom Landkreis Hildesheim als touristische Einrichtung,
insbesondere für Jugendliche betrieben. Mit der Änderung des Bebauungsplanes
sollte die Möglichkeit geschaffen werden, die Einrichtung ganzjährig zu
betreiben, einen erweiterten Personenkreis zuzulassen und eine geringfügige
Erweiterung der Anlage insbesondere im Bereich des Heimleiterhauses zu
ermöglichen.
Es wird empfohlen, dem städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 Baugesetzbuch
in der vorliegenden Fassung zuzustimmen.
Anlagenverzeichnis:
1 Vertragsentwurf
Beschlussvorschlag:
Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, dem vorliegenden städtebaulichen Vertrag zur Aufstellung der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 für das Gebiet „Jugendhof Hildesheim, nördlich der Straße Fernautal und östlich und westlich des Linauweg“ zuzustimmen.