Betreff
Stellungnahme zum Bericht des Gemeindeprüfungsamtes über die überörtliche Prüfung des Schulverbandes Probstei für die Jahre 2012 - 2016
Vorlage
SV/BV/040/2018
Aktenzeichen
AD
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Das Gemeindeprüfungsamt des Kreises Plön hat 2017 eine überörtliche Prüfung des Schulverbandes Probstei nach den Bestimmungen des Kommunalprüfungsgesetzes (KPG) durchgeführt. Der Abschlussbericht ist der Anlage zur Vorlage beigefügt.

 

Nach § 7 Abs. 3 Satz 1 KPG in Verbindung mit § 28 Nr. 21 der Gemeindeordnung hat die Schulverbandsvertretung zu dem Ergebnis der Prüfung gegenüber Prüfungs- und Kommunalaufsichtsbehörde Stellung zu nehmen. Dabei ist insbesondere zu berichten, ob und wie den Prüfungsfeststellungen Rechnung getragen wird.

 

Vorab ist nun zunächst anzumerken, dass das Gemeindeprüfungsamt im Zuge der Prüfung den Eindruck gewonnen hat, dass der Schulverband Probstei während des Berichtszeitraumes 2012 bis 2016 die ihm übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß erfüllt hat. Das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen des Verbandes entspricht den bestehenden Gesetzen und Vorschriften. Die Jahresrechnungsergebnisse wurden richtig ermittelt, der Schulverbandsvertretung vorgelegt und von dieser innerhalb der gesetzlichen Fristen beschlossen.

 

Zu den Empfehlungen, Hinweisen oder Anregungen, die das Gemeindeprüfungsamt darüber hinaus in seinem Abschlussbericht gegeben hat, wird sodann wie folgt Stellung genommen, wobei darauf hinzuweisen ist, dass lediglich zu den Regelungen LOB im Abschnitt IV.3 eine Stellungnahme erwartet wird:

 

 

Zu III.3     Über- und außerplanmäßige Ausgaben (Seite 6 – 8 des Berichtes)

 

Die hierzu erfolgten Ausführungen des Gemeindeprüfungsamtes werden bei künftigen Genehmigungsverfahren und Berichten Berücksichtigung finden – so, wie sich die Schulverbandsvertretung beispielsweise auch schon am 21.05.2015 (und damit vorab sowie unterjährig) mit der Finanzierung von IT-Beschaffungen für die Oberstufe der Gemeinschaftsschule Probstei befasst hatte (die seinerzeit eine außerplanmäßige Ausgabe i.H.v. 49.720,92 EUR auslöste) oder wie der Verbandsvorsteher in der Sitzung der Verbandsvertretung vom 05.07.2017 auch bereits berichtete, dass im 1. Halbjahr 2017 eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 3.843,92 EUR anlässlich der Aktualisierung der EDV-Ausstattung am Schulzentrum anfiel (vgl. Niederschrift SV/SV/03/2017, TOP 9). Darüber hinaus bedarf es zu diesem Themenkreis noch einiger klarstellender Erläuterungen, und zwar wie folgt:

 

Im Berichtszeitraum 2012 – 2016 entstanden in der jeweils 1. Jahreshälfte über- oder außerplanmäßige Ausgaben, über die dann unterjährig hätte berichtet werden können, nur in einer Größenordnung von durchschnittlich 3.046,20 EUR (!); Sie entfielen in den Jahren 2012 mit 1.607,50 EUR, im Jahr 2013 mit 499,38 EUR, im Jahr 2014 mit 8.547,32 EUR und im Jahr 2015 mit 3.261,57 ausschließlich auf die Solaranlagen des Verbandes (incl. der Umsatzsteuerzahlungen) sowie im Jahr 2016 mit 1.056,50 EUR auf die Unterhaltung der Horträume und mit 258,74 EUR wiederum auf Umsatzsteuerzahlungen bei den Solaranlagen.

 

Soweit Überschreitungen bei den Verfügungsmitteln angesprochen worden sind, handelt es sich lediglich um (Mehr-)Auszahlungen in den Jahren 2012 i.H.v. 100,12 EUR und 2013 i.H.v. 122,90 EUR.

 

Im Rahmen der Verwaltungsvorlagen zu den jeweiligen Jahresrechnungen des Schulverbandes Probstei sind die wesentlichen Veränderungen gegenüber der Haushaltsplanung auch stets benannt worden – mithin auch diejenigen Faktoren, die sich in den einzelnen Haushaltsjahren abschlussverbessernd ausgewirkt haben und die folglich zum Ausgleich der über- und außerplanmäßigen Ausgaben herangezogen werden konnten (z.B. höhere Schulkostenbeiträge, vermehrte Zuweisungen oder auch Einsparungen bei bestimmten Ausgabegruppen). Diese Mehreinnahmen oder Minderausgaben zeichneten sich unterjährig – in jedem Fall aber in der jeweils 2. Jahreshälfte – ab, so dass die Deckung der angefallenen über- oder außerplanmäßigen Ausgaben zum Zeitpunkt ihrer Entstehung in jedem Fall gewährleistet war; Sie hätten mithin selbstverständlich auch in einem formellen Genehmigungsverfahren als Deckungsvorschlag ausgewiesen werden können.

 

 

Zu III.6     Differenzierung zwischen Investitionskosten und Unterhaltungsaufwand (Seite 8/9 des Berichtes)

 

Eine Nachprüfung hat ergeben, dass in der Tat die vom Gemeindeprüfungsamt aufgelisteten Buchungen zutreffend dem Verwaltungshaushalt zuzurechnen gewesen wären. Dass in den genannten Einzelfällen die Verbuchung im Vermögenshaushalt erfolgt war, mag auf die umfangreichen Bautätigkeiten beim Schulverband Probstei und auf den Umstand zurückzuführen sein, dass theoretisch auch kleinere Beschaffungen, Handwerker- und Reinigungsarbeiten mitunter im Zusammenhang mit diesen Baumaßnahmen hätten stehen können. Ein finanzieller Nachteil ist hierdurch für den Schulverband Probstei aber nicht entstanden; Denn es ist bereits veranlasst worden, dass die betreffenden Unterhaltungsaufwendungen bei der Ermittlung der Schulkostenbeiträge mit eingerechnet werden. Hierüber wurde das Gemeindeprüfungsamt auch schon im Zuge seiner Prüfung in Kenntnis gesetzt.

 

 

Zu III.8     Schulden (S. 10/11 des Berichtes)

 

Die Prüfungsanmerkungen zum Verfahren bei einigen Darlehensprolongationen betreffen insgesamt 9 Zinsanpassungen im Berichtszeitraum, und zwar für Kommunalkredite mit einer Restschuld zwischen 27.246,78 EUR und 312.316,46 (zum jeweiligen Zeitpunkt der Zinsanpassung). Dabei konnte – trotz der teilweise sehr niedrigen Restschuld – ein Zinssatz von durchschnittlich ≈ 1,9 % vereinbart werden. Wie sich aus dem Prüfungsbericht ergibt, ließ sich hierbei insbesondere anhand von Angeboten für anderweitige Kreditneuaufnahmen prüfen, ob der für die jeweilige Prolongation angebotene Zinssatz auch jeweils marktgerecht und damit angemessen war. In diesem Zusammenhang sei nur angemerkt, dass in den Jahren 2012 und 2013 – selbst bei ungleich höheren Darlehenssummen – noch Zinssätze für Kommunalkredite zwischen 2 und 3 % marktüblich waren. Im Übrigen ist 2013 anlässlich einer auslaufenden Zinsbindung durchaus auch eine Umschuldung mit entsprechender Ausschreibung vorgenommen worden (für eine seinerzeitige Restschuld von 225.300,00 EUR); Zudem wurde 2014 das Auslaufen von 2 Zinsbindungsfristen genutzt, um die beiden Darlehen mit einer relativ geringen Restschuld zu einem Kommunalkredit zusammenzufassen.

 

 

Zu III.9     Rücklagen (S. 11 des Berichtes)

 

Es bestand Einvernehmen im Schulverband, dass der restliche Rücklagenbestand i.H.v. 49.077,72 EUR dafür verwendet werden sollte, um hiermit den Anstieg der Schulverbandsumlage infolge der Erweiterung der Gemeinschaftsschule Probstei moderater ausfallen lassen zu können. Dies ist inzwischen – entsprechend der Beschlüsse der Schulverbandsvertretung zu den Haushalten der Jahre 2017 bzw. 2018 – auch so umgesetzt worden.

 

 

Zu VI.4     Dienstvereinbarung zur Einführung der leistungsorientierten Bezahlung

(Seite 14/15 des Berichtes)

 

In den Körperschaften, in denen mit einem Personalrat eine Vereinbarung über die leistungsorientierte Bezahlung abgeschlossen werden konnte, wird entsprechend § 18 Abs. 3 TVöD als Leistungsentgelt 2% der ständigen Monatsentgelte des Vorjahres aller unter den Geltungsbereich des TVöD fallenden Beschäftigten an die Arbeitnehmer ausgeschüttet.

 

Es ist richtig, dass in den Körperschaften, in denen kein Personalrat besteht bzw. bestand, und deshalb eine Vereinbarung über die leistungsorientierte Bezahlung mit einem Personalrat nicht geschlossen werden konnte, eine Ausschüttung an die Beschäftigten entsprechend der Protokollerklärung Nr. 1 zu Absatz 4 des § 18 TVöD erfolgt ist, und zwar in Höhe von 6 % des für den Monat September jeweils zustehenden Tabellenentgelts. Der verbleibende Restbetrag des Leistungsbudgets wurde zwar jeweils dokumentiert aber in der Tat im Haushalt bisher nicht abgebildet. Für den Schulverband Probstei macht das für die Jahre 2007 bis 2016 einen Betrag in Höhe von 23.039,20 € aus. Dieser Betrag kann erst mit dem Abschluss einer Vereinbarung zur Ausschüttung gelangen. Der Umstand, dass auch ohne bestehenden Personalrat auf anderem Wege eine entsprechende Vereinbarung geschlossen werden kann, wurde bislang nicht gesehen und auch in den vergangenen Prüfungszeiträumen nicht thematisiert. Der Hinweis des Prüfungsamtes wird daher jetzt aufgegriffen und zwischen der Dienststelle und der Arbeitnehmerschaft  eine entsprechende Vereinbarung erarbeitet. In der Zwischenzeit hat sich auch im Schulverband ein Personalrat gebildet. Hierzu wird man sich inhaltlich an den bereits bestehenden Vereinbarungen der Gemeinden Schönberg und Laboe und des Amtes, die dort jeweils mit dem Personalrat geschlossen wurden, orientieren.

 

 

Zu V.1      Schulkostenbeiträge (Seite 16 – 18 Berichtes)

 

Soweit das Gemeindeprüfungsamt an dieser Stelle seine Feststellung wiederholt, dass 2016 einige Unterhaltungsaufwendungen nicht dem Vermögenshaushalt, sondern vielmehr dem Verwaltungshaushalt zuzurechnen gewesen wären, sei darauf hingewiesen, dass dies nicht die Ermittlung der Schulkostenbeiträge im Berichtszeitraum betrifft. Bedeutsam wäre diese Feststellung für die Höhe der 2018 maßgeblichen Schulkostenbeiträge; Und wie zuvor bereits zu III.6 des Prüfungsberichtes berichtet wurde, ist schon veranlasst und dem Gemeindeprüfungsamt noch während seiner Prüfung mitgeteilt worden, dass die betreffenden Unterhaltungsaufwendungen bei der Ermittlung dieser Schulkostenbeiträge dann auch mit eingerechnet werden, so dass dem Verband kein finanzieller Nachteil entstanden ist und auch 2018 nicht entstehen wird.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Bericht des Gemeindeprüfungsamtes über die überörtliche Prüfung des Schulverbandes Probstei für die Jahre 2012 bis 2016

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Schulverbandsvertretung, den Bericht des Gemeindeprüfungsamtes über die überörtliche Prüfung des Schulverbandes Probstei für die Jahre 2012 bis 2016 zur Kenntnis zu nehmen und hierzu gemäß Beschlussvorlage Stellung zu nehmen.