Der
Entwurf der beigefügten Kooperationsvereinbarung ist von Vertretern
verschiedener Körperschaften einschließlich der Landeshauptstadt Kiel während
der letzten Jahre erarbeitet worden. Die Basis bildete ein beispielhafter
Vertrag von zwölf Kommunen im Rahmen des sog. Rahmenplans Kieler Förde aus dem
Jahre 2011. Bereits in einer ersten sog. Fördekonferenz im Jahre 2014 wurden in
verschiedenen Workshops diverse Themen verortet, für die ein nachbarlicher
Austausch und eine Zusammenarbeit mehrheitlich für sinnvoll erachtet wurde. In
einer Arbeitsgruppe die sowohl von hauptamtlichen aber auch von ehrenamtlichen
Vertreterinnen und Vertretern aus dem Kieler Umland besetzt war, wurde dann die
nun vorgelegte Vereinbarung erarbeitet und in einer 2. Fördekonferenz im Juli
diesen Jahres vorgestellt. Zu dieser Konferenz waren Vertreter aller Gemeinden
aus dem Kieler Umland eingeladen.
Ausdrücklich
soll für die künftige Zusammenarbeit keine Geschäftsstelle eingerichtet werden.
Vielmehr ist beabsichtigt, einen Prozess anzustoßen, der der Erkenntnis
Rechnung trägt, dass es über die Kreisgrenzen hinaus mit der Landeshauptstadt
aber auch untereinander nachbarliche, auf Augenhöhe ausgerichtete
Notwendigkeiten gibt, in der Förderegion verschiedene Themen, die in der
Vereinbarung beispielhaft erwähnt sind zu diskutieren, abzustimmen und
möglichst konkreten Zielen oder Maßnahmen zuzuführen.
Die
gemeindliche Planungs- und Finanzhoheit bleibt dabei unangetastet. Von
Bedeutung im Vergleich zu anderen Modellen der Vergangenheit ist allerdings die
im Vertrag manifestierte Prozessstruktur die insbesondere mit Blick auf die
jährliche Fördekonferenz, die ein hohes Maß an Transparenz für jede Gemeinde
gewährleistet.
Inhaltlich
steht derzeit, so auch schon in der Arbeitsgruppe aber auch in der letzten
Fördekonferenz das Thema Wohnen im Vordergrund auch der medialen
Berichterstattung. Die Landesplanung, die eine Fortschreibung des
Landesentwicklungsplanes vorbereitet, begrüßt die interkommunale Zusammenarbeit
ausdrücklich und wies in der Fördekonferenz auch darauf hin, dass diese
Vereinbarung (natürlich erst nach weiteren konkret zu erarbeitenden Schritten)
auch Abweichungen von den wohnbaulichen Kontingentierungen im LEP denkbar
seien. An dieser Stelle erfolgt der Hinweis, dass es auch Sinn und Zweck der
Vereinbarung ist, dem Kieler Umland überhaupt eine Stimme zu geben.
Dabei
ist keineswegs daran gedacht, etwa in andere Zuständigkeiten einzugreifen. Die
themenbezogene nachbarliche auf Augenhöhe damit auf Basis von
Gelichberechtigung bezogene Zusammenarbeit von Gemeinden steht im Vordergrund.
Als Ergebnis der Fördekonferenz, vor allem aber zu Vermeidung von
diesbezüglichen Missverständnissen, ist daher die Formulierung aufgenommen
worden. Die Kreise themenbezogen in der Steuerungsgruppe zu beteiligen sind.
In der
Vergangenheit ist die Erkenntnis gewachsen, die Zusammenarbeit in der
Förderegion einer sich verfestigenden Struktur zuzuführen, um auf dieser Basis
zu versuchen, dem demografischen Wandel aber auch anderen Zukunftsaufgaben in
der Region möglichst durch konkrete Maßnahmen gerechter zu werden.
Der
Prozessorientierung geschuldet, bleiben die Formulierungen naturgemäß offen.
Die Projektstruktur einschließlich einer jährlichen Vollversammlung
(Fördekonferenz) ist dafür klar strukturiert und trägt dafür Sorge, dass ein
Höchstmaß an Transparenz auch und vor allem für die Selbstverwaltung besteht.
Die Vereinbarung steht natürlich unter dem abschließenden Vorbehalt der
Entscheidung einer jeder einzelnen Gemeinde. Gleiches gilt für konkrete
Maßnahmen, die im Rahmen des künftigen Prozesses erarbeitet werden sollen.
Die
Vereinbarung selbst, wie auch konkrete Maßnahmen, die im Rahmen des künftigen
Prozesses erarbeitet werden sollen, stehen unter dem Vorbehalt der
abschließenden Entscheidung einer jeden einzelnen Gemeinde. Die künftige
Zusammenarbeit ist getragen von dem Erhalt der gemeindlichen Planungs-, Finanz-
und vor allem Entscheidungshoheit jeder Gemeinde. Einzige Ausnahme bildet der
sicher sehr überschaubare Kostenbeitrag von 0,10 €/je Einwohner. Dieser Beitrag
soll die unvermeidlichen Kosten z.B. zur Durchführung der Fördekonferenz
decken, aber ggfs. auch für entstehende Kosten im Rahmen der Vorbereitung von
konkreten Arbeitsschritten dienen.
Der
Anlage sind exemplarische Berichterstattungen aus den Kieler Nachrichten
beigefügt. Diese lassen eine sehr hohe Akzeptanz der Vereinbarung aber auch den
Bedarf der Verfestigung einer interkommunalen Zusammenarbeit erkennen.
Abschließend
erfolgt der Hinweis, dass die Vereinbarung formal im Jahr 2018 beginnen soll und
derzeit in einer Vielzahl der Gemeinden einschließlich der Landeshauptstadt
Kiel in die Gremien gebracht wird. Der Kooperationsraum ist derzeit angedacht
für die Bereiche der Ämter Preetz-Land, Schrevenborn, Probstei, Flintbek,
Molfsee, Achterwehr, Dänischer Wohld, Dänischenhagen sowie der amtsfreien
Gemeinden und Städte dieses Raumes.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung stimmt der beigefügten
Kooperationsvereinbarung für die Förderegion Kiel und Umland zu.