Sachverhalt:
Zum
einen besteht nunmehr ein Bedarf, die vorbezeichnete Gebührensatzung an 3
Textstellen in formeller bzw. redaktioneller Hinsicht zu ändern. Dies geschieht
durch die Artikel 1, 2 und 4 der im Entwurf beigefügten Änderungssatzung.
In
diesem Zusammenhang ist dann auch für den Kalkulationszeitraum 2018 bis 2020
die Gebührenbedarfsberechnung für die Marktbenutzungsgebühren aktualisiert und
zugleich eine Nachkalkulation für den zurückliegenden 3-Jahres-Zeitraum
vorgenommen worden.
Die Nachkalkulation für
die Kalenderjahre 2015, 2016 und 2017 stellt sich nun wie folgt dar:
Bezeichnung |
2015 |
2016 |
2017 (Prognose) |
A. Ermittlung
der entstandenen Kosten |
|
|
|
1. Bewirtschaftungskosten : |
1.494,05 € |
1.296,94 € |
1.470,79 € |
2.
Dienstleistungen des Bauhofes (Personal- und Kfz-Kosten) : |
2.160,00 € |
2.432,40 € |
1.811,94 € |
3.
Verwaltungskostenbeitrag an Amt Probstei (für Aufgabenwahrnehmung im Bereich des Marktwesens) : |
4.821,00 € |
3.893,94 € |
3.985,45 € |
A. Summe der
ansatzfähigen Kosten |
8.475,05 € |
7.623,28 € |
7.268,18 € |
B. Vereinnahmte Marktbenutzungsgebühren |
7.977,30 € |
7.273,50 € |
7.146,90 € |
C.
Unterschuss ( ./. ) / Überschuss ( + ) |
./. 497,75 € |
./. 349,78 € |
./. 121,28 € |
D.
Gesamtergebnis 2015 – 2017 |
./. 968,81 €
= ./. 322,94 € / Jahr |
Im
Ergebnis bleibt demnach festzustellen, dass in dem Zeitraum 2015 bis 2017 nach
kommunalabgabenrechtlicher Berechnungsmethodik im Bereich der kostenrechnenden
Einrichtung „Märkte“ der Gemeinde Ostseebad Laboe eine saldierte Unterdeckung
von jahresdurchschnittlich nur 322,94 EUR zu verzeichnen war. Angesichts seiner
Geringfügigkeit kann dieser Betrag bei den weiteren Berechnungen
unberücksichtigt bleiben.
Für
die Kalkulationsperiode 2018 bis
2020 stellt sich die Berechnung der kostendeckenden Gebührensätze nunmehr
wie folgt dar (wobei es sich bei den nachstehenden Ansätzen jeweils um
Durchschnittswerte – gebildet für den 3-Jahres-Zeitraum – handelt):
A. Kosten |
||
1 |
Dienstleistungen
des Bauhofes (Personal- und Kfz-Kosten) : 51
Markttage a´ je 1,0 Stunde x 46,00 EUR/Std. = |
2.346,00 EUR |
2 |
Verwaltungskostenbeitrag
an Amt Probstei (für
Aufgabenwahrnehmung im Bereich des Marktwesens) |
4.134,00 EUR |
3 |
ZWISCHENSUMME |
6.480,00 EUR |
B. Ansatzfähige Leistungseinheiten |
||
4 |
51 Markttage x je 239
m2 Standfläche =
12.189 m2 + 39
Markttage x je 36 m2 Standfläche = 1.404 m2 + 25
Markttage x je 35 m2 Standfläche = 875 m2 |
14.468 m2 |
C. Ermittlung des kostendeckenden
Gebührensatzes für die Inanspruchnahme der öffentlichen Fläche (je
Quadratmeter und Tag ohne Stromversorgung) |
||
5 |
Zwischensumme lt. Zeile 3 : Leistungseinheiten lt. Zeile 4 |
0,45
EUR |
D. Stromkosten |
||
6 |
Inrechnungstellung
durch Stromversorgungsunternehmen |
1.580,00 EUR |
E. Ansatzfähige Leistungseinheiten |
||
7 |
51
Markttage x je 212 m2
Standfläche = |
10.812 m2 |
F. Ermittlung des zusätzlichen,
kostendeckenden Gebühren- satzes für die Stromversorgung bei der
Inanspruchnahme der öffentlichen Fläche (je Quadratmeter
und Tag) |
||
8 |
Betrag lt. Zeile 6 : Leistungseinheiten lt. Zeile 7 |
0,15
EUR |
G. insgesamt kostendeckender Gebührensatz für
die Inanspruchnahme der öffentlichen Fläche (je Quadratmeter und Tag incl.
Stromversorgung) |
||
9 |
Betrag lt. Zeile 5 zuzügl. Betrag lt. Zeile 8 |
0,60
EUR |
Im
Ergebnis bleibt demzufolge festzustellen, dass sich der kostendeckende
Gebührensatz je in Anspruch genommenem Quadratmeter und Tag in den Jahren 2018 bis 2020 auf
0,45 EUR (ohne Stromversorgung) bzw. auf 0,60 EUR (incl. Stromversorgung)
beläuft. Entsprechende Gebührensätze wären mithin in § 5 der
Marktgebührensatzung festzulegen. Der beigefügte Satzungsentwurf sieht dies in
Artikel 3 so vor. In diesem Zusammenhang sei auf folgendes hingewiesen: Bisher
beliefen sich die Gebührensätze je Bemessungseinheit kalendertäglich auf 1,50 EUR (ohne Stromversorgung) bzw. auf
1,80 EUR (mit Stromversorgung). Dies ist jedoch darauf zurückzuführen, dass die
Zahlung der Marktbenutzungsgebühren bisher auf der Grundlage der jeweiligen
Frontmeter der Stände erfolgte. Dementsprechend niedriger war im Übrigen auch
die Anzahl der in der letzten Gebührenbedarfsberechnung zugrunde gelegten
Bemessungseinheiten (4437 bzw. 3417 gegenüber jetzt 14.468 bzw. 10.812). Auf
das Gebührenaufkommen insgesamt und auch auf die Höhe der von den einzelnen
Gebührenschuldner pro Markttag für die in Anspruch genommene Fläche zu
entrichtende Gebühr haben die vorstehend erläuterten Veränderungen aber
allenfalls geringfügige Auswirkungen.
Beschlussvorschlag:
Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung,
a)
der ihr
mit der Verwaltungsvorlage LABOE/BV/172/2017 vorgelegten Gebührenkalkulation
für die Märkte in der Gemeinde Ostseebad Laboe für den Zeitraum 2018 bis 2020 mit
den darin enthaltenen Festsetzungen und Ermessensentscheidungen zuzustimmen,
b)
die
Satzung zur 1. Änderung der Satzung der
Gemeinde Ostseebad Laboe über die Erhebung von Marktbenutzungsgebühren gemäß Entwurf zu beschließen.