Betreff
1. Änderung der Satzung der Gemeinde Ostseebad Laboe über die Erhebung von Marktbenutzungsgebühren
Vorlage
LABOE/BV/172/2017
Aktenzeichen
III.5
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Ostseebad Laboe erhebt Marktbenutzungsgebühren auf der Grundlage der am 01.10.2010 in Kraft getretenen Gebührensatzung. Satzungsgemäß beträgt danach der Gebührensatz auf Wochenmärkten und anderen Veranstaltungen je Bemessungseinheit und  Tag 1,50 EUR (ohne Stromversorgung) bzw. 1,80 EUR (mit Stromversorgung).

 

Zum einen besteht nunmehr ein Bedarf, die vorbezeichnete Gebührensatzung an 3 Textstellen in formeller bzw. redaktioneller Hinsicht zu ändern. Dies geschieht durch die Artikel 1, 2 und 4 der im Entwurf beigefügten Änderungssatzung.

 

In diesem Zusammenhang ist dann auch für den Kalkulationszeitraum 2018 bis 2020 die Gebührenbedarfsberechnung für die Marktbenutzungsgebühren aktualisiert und zugleich eine Nachkalkulation für den zurückliegenden 3-Jahres-Zeitraum vorgenommen worden.

 

Die Nachkalkulation für die Kalenderjahre 2015, 2016 und 2017 stellt sich nun wie folgt dar:

 

Bezeichnung

2015

2016

2017

(Prognose)

A.  Ermittlung der entstandenen Kosten

 

 

 

 

1. Bewirtschaftungskosten :

 

  1.494,05 €

 

  1.296,94 €

 

  1.470,79 €

2. Dienstleistungen des Bauhofes

    (Personal- und Kfz-Kosten) :

 

  2.160,00 €

 

  2.432,40 €

 

  1.811,94 €

3. Verwaltungskostenbeitrag an Amt

    Probstei (für Aufgabenwahrnehmung

    im Bereich des Marktwesens) :

 

 

  4.821,00 €

 

 

  3.893,94 €

 

 

  3.985,45 €

A.  Summe der ansatzfähigen Kosten

  8.475,05 €

  7.623,28 €

  7.268,18 €

B.  Vereinnahmte Marktbenutzungsgebühren

  7.977,30 €

  7.273,50 €

  7.146,90 €

C.  Unterschuss ( ./. )  /  Überschuss ( + )

./.  497,75 €

./.  349,78 €

./.  121,28 €

D.  Gesamtergebnis 2015 – 2017

./.  968,81 €   =  ./.  322,94 € / Jahr

 

Im Ergebnis bleibt demnach festzustellen, dass in dem Zeitraum 2015 bis 2017 nach kommunalabgabenrechtlicher Berechnungsmethodik im Bereich der kostenrechnenden Einrichtung „Märkte“ der Gemeinde Ostseebad Laboe eine saldierte Unterdeckung von jahresdurchschnittlich nur 322,94 EUR zu verzeichnen war. Angesichts seiner Geringfügigkeit kann dieser Betrag bei den weiteren Berechnungen unberücksichtigt bleiben.

 

 

Für die Kalkulationsperiode 2018 bis 2020 stellt sich die Berechnung der kostendeckenden Gebührensätze nunmehr wie folgt dar (wobei es sich bei den nachstehenden Ansätzen jeweils um Durchschnittswerte – gebildet für den 3-Jahres-Zeitraum – handelt):

 

A.      Kosten

 

1

 

Dienstleistungen des Bauhofes (Personal- und Kfz-Kosten) :

51 Markttage a´ je 1,0 Stunde x 46,00 EUR/Std. =

 

 

2.346,00 EUR

2

Verwaltungskostenbeitrag an Amt Probstei

(für Aufgabenwahrnehmung im Bereich des Marktwesens)

 

4.134,00 EUR

3

ZWISCHENSUMME

6.480,00 EUR

 

B.      Ansatzfähige Leistungseinheiten

 

4

 

   51 Markttage x je 239 m2  Standfläche = 12.189 m2

+ 39 Markttage x je   36 m2  Standfläche =   1.404 m2

+ 25 Markttage x je   35 m2  Standfläche =      875 m2

 

 

 

14.468 m2

 

C.      Ermittlung des kostendeckenden Gebührensatzes für die

          Inanspruchnahme der öffentlichen Fläche (je Quadratmeter

          und Tag ohne Stromversorgung)

 

5

Zwischensumme lt. Zeile 3 : Leistungseinheiten lt. Zeile 4

0,45 EUR

 

D.      Stromkosten

6

Inrechnungstellung durch Stromversorgungsunternehmen

1.580,00 EUR

 

E.      Ansatzfähige Leistungseinheiten

7

51 Markttage x je 212 m2  Standfläche =

10.812 m2

 

F.      Ermittlung des zusätzlichen, kostendeckenden Gebühren-

          satzes für die Stromversorgung bei der Inanspruchnahme

          der öffentlichen Fläche (je Quadratmeter und Tag)

 

8

Betrag lt. Zeile 6 : Leistungseinheiten lt. Zeile 7

0,15 EUR

 

G.       insgesamt kostendeckender Gebührensatz für die

          Inanspruchnahme der öffentlichen Fläche

          (je Quadratmeter und Tag incl. Stromversorgung)

 

9

Betrag lt. Zeile 5 zuzügl. Betrag lt. Zeile 8

0,60 EUR

 

Im Ergebnis bleibt demzufolge festzustellen, dass sich der kostendeckende Gebührensatz je in Anspruch genommenem Quadratmeter und Tag in den Jahren 2018 bis 2020 auf 0,45 EUR (ohne Stromversorgung) bzw. auf 0,60 EUR (incl. Stromversorgung) beläuft. Entsprechende Gebührensätze wären mithin in § 5 der Marktgebührensatzung festzulegen. Der beigefügte Satzungsentwurf sieht dies in Artikel 3 so vor. In diesem Zusammenhang sei auf folgendes hingewiesen: Bisher beliefen sich die Gebührensätze je Bemessungseinheit kalendertäglich auf 1,50 EUR (ohne Stromversorgung) bzw. auf 1,80 EUR (mit Stromversorgung). Dies ist jedoch darauf zurückzuführen, dass die Zahlung der Marktbenutzungsgebühren bisher auf der Grundlage der jeweiligen Frontmeter der Stände erfolgte. Dementsprechend niedriger war im Übrigen auch die Anzahl der in der letzten Gebührenbedarfsberechnung zugrunde gelegten Bemessungseinheiten (4437 bzw. 3417 gegenüber jetzt 14.468 bzw. 10.812). Auf das Gebührenaufkommen insgesamt und auch auf die Höhe der von den einzelnen Gebührenschuldner pro Markttag für die in Anspruch genommene Fläche zu entrichtende Gebühr haben die vorstehend erläuterten Veränderungen aber allenfalls geringfügige Auswirkungen.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung,

 

a)     der ihr mit der Verwaltungsvorlage LABOE/BV/172/2017 vorgelegten Gebührenkalkulation für die Märkte in der Gemeinde Ostseebad Laboe für den Zeitraum 2018 bis 2020 mit den darin enthaltenen Festsetzungen und Ermessensentscheidungen zuzustimmen,

 

b)     die Satzung zur 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Ostseebad Laboe über die Erhebung von Marktbenutzungsgebühren gemäß Entwurf zu beschließen.