Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2018
Vorlage
FAHRE/BV/019/2017
Aktenzeichen
II.910.02.05
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Entwurf wird die Haushaltssatzung 2018 der Gemeinde Fahren mit dem Haushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 240.700 € aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 31.100 EUR veranschlagt worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.

Aufgrund vorhandener Rücklagemittel ist eine Kreditaufnahme nicht vorgesehen.

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind im Satzungsentwurf (vgl. § 3) unverändert dargestellt und betragen für die Grundsteuer A = 350 %, für die Grundsteuer B = 370 % und für die Gewerbesteuer = 350 %. Die Empfehlungen des Landes liegen bei 370/390/370 Prozent.

 

Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes können zudem die nachfolgenden Informationen gegeben werden:

 

Die Schlüsselzahl, die für die Verteilung der Einkommensteueranteile maßgeblich ist, wird alle drei Jahre neu festgelegt. Zum Haushaltsjahr 2018 ist dies wieder der Fall. Die neue Schlüsselzahl der Gemeinde Fahren ist dabei erfreulicherweise merklich angestiegen. Unter Berücksichtigung des ebenfalls angestiegenen Gesamtaufkommens des Einkommensteueraufkommens kann die Gemeinde Fahren mit Mehreinnahmen im Vergleich zum Vorjahr in Höhe von rund 14.000 € rechnen.

Da gleichzeitig die Schlüsselzuweisungen um etwa 12.000 € steigen werden, kann im Verwaltungshaushalt wieder ein freier Finanzspielraum von 3.300 € ausgewiesen werden.

 

Die Etatisierung der Haushaltsmittel für die Bereiche der Kindergärten und Schulen basieren auf Grundlage des Jahresergebnisses 2016 und Schätzungen. Neuere Erkenntnisse liegen derzeit nicht vor. Insofern kann es hier durchaus noch zu Verwerfungen kommen

 

Der Finanzausschuss der Gemeinde Fahren hat sich auf seiner Sitzung am 06.11.2017 bereits mit dem Haushaltsentwurf 2018 befasst. Die dortige Beschlusslage ist in den vorliegenden Haushaltsentwurf eingearbeitet worden.


 

Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2018 mit dem Haushaltsplan, den Anlagen und dem Investitionsprogramm gemäß Entwurf.