Sachverhalt:
Im Entwurf wird die Haushaltssatzung 2018 der
Gemeinde Fahren mit dem Haushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung
vorgelegt.
Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen
und Ausgaben in Höhe von 240.700 € aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und
Ausgaben in einer Größenordnung von je 31.100 EUR veranschlagt worden.
Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben
ausgeglichenes Zahlenwerk vor.
Aufgrund vorhandener Rücklagemittel ist eine
Kreditaufnahme nicht vorgesehen.
Die Hebesätze für die Realsteuern sind im Satzungsentwurf (vgl. § 3) unverändert
dargestellt und betragen für die Grundsteuer A = 350 %, für die Grundsteuer B =
370 % und für die Gewerbesteuer = 350 %. Die Empfehlungen des Landes liegen bei
370/390/370 Prozent.
Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes können zudem die nachfolgenden Informationen
gegeben werden:
Die Schlüsselzahl, die für die Verteilung der
Einkommensteueranteile maßgeblich ist, wird alle drei Jahre neu festgelegt. Zum
Haushaltsjahr 2018 ist dies wieder der Fall. Die neue Schlüsselzahl der
Gemeinde Fahren ist dabei erfreulicherweise merklich angestiegen. Unter
Berücksichtigung des ebenfalls angestiegenen Gesamtaufkommens des
Einkommensteueraufkommens kann die Gemeinde Fahren mit Mehreinnahmen im
Vergleich zum Vorjahr in Höhe von rund 14.000 € rechnen.
Da gleichzeitig die Schlüsselzuweisungen um
etwa 12.000 € steigen werden, kann im Verwaltungshaushalt wieder ein freier
Finanzspielraum von 3.300 € ausgewiesen werden.
Die Etatisierung der Haushaltsmittel für die
Bereiche der Kindergärten und Schulen basieren auf Grundlage des
Jahresergebnisses 2016 und Schätzungen. Neuere Erkenntnisse liegen derzeit
nicht vor. Insofern kann es hier durchaus noch zu Verwerfungen kommen
Der Finanzausschuss der Gemeinde Fahren hat sich auf seiner Sitzung am 06.11.2017 bereits mit dem Haushaltsentwurf 2018 befasst. Die dortige Beschlusslage ist in den vorliegenden Haushaltsentwurf eingearbeitet worden.
Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:
Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2018 mit dem Haushaltsplan, den Anlagen und dem Investitionsprogramm gemäß Entwurf.