Betreff
Fahrradverkehr in der Fußgängerzone
Vorlage
SCHÖN/BV/207/2017
Aktenzeichen
III.5.3
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Polizeistation Schönberg hat die örtliche Ordnungsbehörde des Amtes Probstei gebeten, den Fahrradverkehr in der Fußgängerzone Knüll und Knüllgasse zuzulassen.

 

Die Fußgängerzone wird im Moment rechtswidrig von Fahrradfahren benutzt. Es ist jedoch in der Vergangenheit zu keinen Vorfällen zwischen den Fahrradfahrern und den Fußgängern gekommen. Es könnte durch eine Zusatzbeschilderung den Fahrradfahrern erlaubt werden, die Fußgängerzone zu benutzen. An Markt- und Veranstaltungstagen könnte, wie auch bei den Hunden, die Benutzung untersagt werden.

 

Aus Sicht des Amtes Probstei bestehen keine Einwände. Bei entsprechender Beschlussfassung würde die Verwaltung einen Antrag bei der Verkehrsbehörde des Kreises Plön stellen.


Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Verkehrsausschuss beschließt für die Fußgängerzone im Bereich Knüll / Knüllgasse generell die Aufhebung des Fahrradfahrverbotes.

In der Zeit wo Wochenmärkte oder andere Märkte in diesem Bereich stattfinden, soll durch ein Zusatzschild das Fahrverbot weiterhin gelten.

Die Verwaltung wird gebeten einen entsprechenden Antrag bei der Verkehrsbehörde des Kreises zu stellen.