Sachverhalt:
Im Entwurf wird die Haushaltssatzung 2018 der
Gemeinde Fiefbergen mit dem Haushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung
vorgelegt.
Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen
und Ausgaben in Höhe von 805.700 € aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und
Ausgaben in einer Größenordnung von je 58.500 EUR veranschlagt worden.
Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben
ausgeglichenes Zahlenwerk vor.
Investitionen sind derzeit keine geplant.
Insofern ist auch keine neue Kreditaufnahme vorgesehen.
Die Hebesätze für die Realsteuern sind im Satzungsentwurf (vgl. § 3) unverändert
dargestellt und betragen für die Grundsteuer A = 350 %, für die Grundsteuer B =
350 % und für die Gewerbesteuer = 350 %. Die Empfehlungen des Landes liegen bei
einem nicht ausgeglichenen Haushalt bei 370/390/370 Prozent.
Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes können zudem die nachfolgenden Informationen
gegeben werden:
Wie bereits mehrfach angekündigt hat die
Gemeinde Fiefbergen im Haushaltsjahr 2018 die negativen Auswirkungen des
Finanzausgleiches zu tragen, die sich aus den sehr hohen Gewerbesteuereinnahmen
des 2. Halbjahres 2016 ergeben.
Zum einen erhält die Gemeinde Fiefbergen
Schlüsselzuweisungen auf niedrigem Niveau und muss zum anderen einen wesentlich
höheren Anteil an Kreisumlage abführen. So kommt es, dass trotz erhöhter
Einkommensteueranteile die Gesamteinnahmen des Verwaltungshaushaltes keinen
freien Finanzspielraum hergeben.
Ein Ausgleich des Verwaltungshaushaltes war
nur durch vollständige Auflösung der allgemeinen Rücklage und der
Finanzausgleichsrücklage möglich.
Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:
Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2018 mit dem Haushaltsplan, den Anlagen und dem Investitionsprogramm gemäß Entwurf.