Betreff
Abgabenkalkulationen; Straßenreinigungsgebühren
Vorlage
SCHÖN/BV/199/2017
Aktenzeichen
II.1.4
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Schönberg erhebt Straßenreinigungsgebühren auf der Grundlage ihrer Gebührensatzung vom 27.11.2009 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 18.11.2013. Die jährliche Straßenreinigungsgebühr beträgt zur Zeit 1,41 EUR je Gebühreneinheit (GE = Meter). Bei dem Satzungsbeschluss lag der Gemeindevertretung eine detaillierte Gebührenbedarfsberechnung vor. Satzungsgemäß sollen 75 % der Straßenreinigungskosten durch das Gebührenaufkommen gedeckt werden.

 

Inzwischen ist eine Neukalkulation der Straßenreinigungsgebühr für die Jahre 2018 bis 2020 erfolgt und zugleich eine Nachkalkulation für die Jahre 2014 bis 2016 vorgenommen worden. Das Ergebnis der Nachkalkulation stellt sich dabei wie folgt dar:

 

 

2014

2015

2016

Vergütung an Dienstleister für Regelkehrung, Sprengwasser und Kehrgutentsorgung (2014 incl. 10.616,42 EUR bei 6300.51000)

39.268,61 EUR

38.852,82 EUR

43.039,29 EUR

Personal-/Fahrzeugkosten des Bauhofes für Papierkorbentleerung, Reinigung Bushaltestellen usw. sowie Entsorgungskosten für Müll aus Papierkörben und Gullis

38.813,28 EUR

43.092,28 EUR

42.798,28 EUR

Verwaltungskostenbeitrag an Amt Probstei

2.497,84 EUR

2.662,48 EUR

2.646,80 EUR

Summe Kosten :

80.579,73 EUR

84.607,58 EUR

88.484,37 EUR

Anteil des öffentlichen Gemeininteresses (25 %)

 

20.144,93 EUR

 

21.151,90 EUR

 

22.121,09 EUR

Umlagefähige Kosten :

60.434,80 EUR

63.455,68 EUR

66.363,28 EUR

Umlagefähige Kosten im Jahresdurchschnitt 2014 - 2016

 

63.417,92 EUR

Straßenfrontmeter insgesamt

im Jahresdurchschnitt 2014 - 2016

 

49.166 m ( = 100 %)

./. Vergünstigung für Eckgrundstücke

    im Jahresdurchschnitt 2014 - 2016

 

1.696 m ( =     3,4495 %)

./. der Gemeinde zuzurechnende

    Straßenfrontmeter (im Jahres-

    durchschnitt 2014 – 2016)

7.733 m ( =   15,7283 %)

=  auf Gebührenschuldner ent-

    fallende Straßenfrontmeter (im

    Jahresdurchschnitt 2014 – 2016)

 

39.737 m ( =   80,8222 %)

    auf die Gebührenschuldner

    umlegbarer Kostenanteil (im

    Jahresdurchschnitt 2014 – 2016)

 

51.255,70 EUR

    Tatsächliches Gebühren-

    aufkommen im Durchschnitt

    der Jahre 2014 - 2016

 

56.029,05 EUR

 

    Überdeckung/Jahr

 

4.773,35 EUR

 

Im Ergebnis bleibt festzustellen, dass in dem Zeitraum 2014 bis 2016 nach kommunal-abgabenrechtlicher Berechnungsmethodik eine Überdeckung von 3 x 4.773,35 EUR, d.h. mithin von insgesamt 14.320,05 EUR entstanden war. Ursächlich hierfür ist im Wesentlichen, dass die Menge des zu entsorgenden Kehrgutes geringer war als angenommen, dass die Einsatzzeiten des Bauhofes geringfügig unter der Vorausberechnung lagen und zudem die der Gemeinde zuzurechnenden Kehrmeter (z.B. Parkplätze, Straßenkreuzungen usw.) letztlich höher gewesen sind als vorausberechnet – mit der Folge, dass die auf die Gebührenschuldner umlegbaren Kostenanteile prozentual entsprechend geringer waren.

 

Die errechnete Überdeckung aus Vorjahren ist nunmehr mit jeweils 1/3 (= 4.773,35 EUR / Jahr) bei der Ermittlung des Gebührenbedarfs für die Jahre 2018 – 2020 gegenzurechnen.

 

Die Gebührenbedarfsberechnung für den Zeitraum 2018 bis 2020 stellt sich demnach wie folgt dar:

 

A.

Kosten

 

 

Vergütung an Dienstleister für Regelkehrung

36.274,67 EUR

 

Vergütung an Dienstleister für Kehrgutentsorgung / Sprengwasser

13.613,84 EUR

 

Verwaltungskostenbeitrag an Amt Probstei

2.765,90 EUR

 

Personal-/Fahrzeugkosten des Bau- und Betriebshofes

46.557,94 EUR

 

Kosten der Abfallentsorgung (aus Papierkörben und Gullis)

800,00 EUR

 

Summe Kosten :

100.012,35 EUR

 

Anteil des öffentlichen Gemeininteresses (25 %)

./. 25.003,09 EUR

 

Umlagefähige Kosten :

75.009,26 EUR

B.

Kostenträger für die insgesamt 49.166 Straßenfrontmeter

 

 

Gebührenschuldner

39594 m (= 80,5313 %)

 

Gemeinde als Grundstückseigentümerin

7876 m (= 16,0192 %)

 

Vergünstigung für Eckgrundstücke

1696 m (=   3,4495 %)

C.

Auf die Gebührenschuldner umlegbarer Kostenanteil

(75.009,26 EUR x 80,5313 %)

./. Überdeckung / Jahr lt. Nachkalkulation 2014 - 2016

 

= Gebührenbedarf / Jahr

 

60.405,91 EUR

./.   4.773,35 EUR

 

55.632,56 EUR

D.

Ansatzfähige Leistungseinheiten (Straßenfrontmeter)

39594 m

E.

Ermittlung des kostendeckenden Gebührensatzes ;

Umlagefähiger Kostenanteil (55.632,56 EUR)

:  Ansatzfähige Leistungseinheiten (39594 m)

 

 

1,41 EUR je GE

 

Die vorstehende Gebührenbedarfsberechnung hat mithin das Ergebnis erbracht, dass die jährliche Straßenreinigungsgebühr, die bisher satzungsgemäß 1,41 EUR je Gebühreneinheit beträgt, auch in dem Zeitraum 2018 bis 2020 auskömmlich ist.


Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, der ihr mit der Verwaltungsvorlage SCHÖN/BV/199/2017 vorgelegten Gebührenkalkulation vom 20.09.2017 für die Straßenreinigung der Gemeinde Schönberg mit den darin enthaltenen Festsetzungen und Ermessenentscheidungen zuzustimmen.