Sachverhalt:
Die Gemeinde Schönberg erhebt Straßenreinigungsgebühren auf der Grundlage ihrer Gebührensatzung vom 27.11.2009 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 18.11.2013. Die jährliche Straßenreinigungsgebühr beträgt zur Zeit 1,41 EUR je Gebühreneinheit (GE = Meter). Bei dem Satzungsbeschluss lag der Gemeindevertretung eine detaillierte Gebührenbedarfsberechnung vor. Satzungsgemäß sollen 75 % der Straßenreinigungskosten durch das Gebührenaufkommen gedeckt werden.
Inzwischen ist eine Neukalkulation der Straßenreinigungsgebühr für die Jahre 2018 bis 2020 erfolgt und zugleich eine Nachkalkulation für die Jahre 2014 bis 2016 vorgenommen worden. Das Ergebnis der Nachkalkulation stellt sich dabei wie folgt dar:
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2014 |
2015 |
2016 |
Vergütung
an Dienstleister für Regelkehrung, Sprengwasser und Kehrgutentsorgung (2014
incl. 10.616,42 EUR bei 6300.51000) |
39.268,61 EUR |
38.852,82 EUR |
43.039,29 EUR |
Personal-/Fahrzeugkosten des Bauhofes für
Papierkorbentleerung, Reinigung Bushaltestellen usw. sowie Entsorgungskosten für
Müll aus Papierkörben und Gullis |
38.813,28 EUR |
43.092,28 EUR |
42.798,28 EUR |
Verwaltungskostenbeitrag
an Amt Probstei |
2.497,84 EUR |
2.662,48 EUR |
2.646,80 EUR |
Summe Kosten : |
80.579,73 EUR |
84.607,58 EUR |
88.484,37 EUR |
Anteil
des öffentlichen Gemeininteresses (25 %) |
20.144,93 EUR |
21.151,90 EUR |
22.121,09 EUR |
Umlagefähige Kosten : |
60.434,80 EUR |
63.455,68 EUR |
66.363,28 EUR |
Umlagefähige
Kosten im Jahresdurchschnitt 2014 - 2016 |
63.417,92 EUR |
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Straßenfrontmeter
insgesamt im
Jahresdurchschnitt 2014 - 2016 |
49.166 m ( = 100 %) |
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./.
Vergünstigung für Eckgrundstücke im Jahresdurchschnitt 2014 - 2016 |
1.696 m ( = 3,4495 %) |
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./.
der Gemeinde zuzurechnende Straßenfrontmeter (im Jahres- durchschnitt 2014 – 2016) |
7.733 m ( = 15,7283 %) |
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= auf Gebührenschuldner ent- fallende Straßenfrontmeter (im Jahresdurchschnitt 2014 – 2016) |
39.737 m ( = 80,8222 %) |
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auf die Gebührenschuldner umlegbarer Kostenanteil (im Jahresdurchschnitt 2014 – 2016) |
51.255,70 EUR |
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Tatsächliches Gebühren- aufkommen im Durchschnitt der Jahre 2014 - 2016 |
56.029,05 EUR |
||
Überdeckung/Jahr |
4.773,35 EUR |
Im Ergebnis bleibt festzustellen, dass in dem Zeitraum 2014 bis 2016 nach kommunal-abgabenrechtlicher Berechnungsmethodik eine Überdeckung von 3 x 4.773,35 EUR, d.h. mithin von insgesamt 14.320,05 EUR entstanden war. Ursächlich hierfür ist im Wesentlichen, dass die Menge des zu entsorgenden Kehrgutes geringer war als angenommen, dass die Einsatzzeiten des Bauhofes geringfügig unter der Vorausberechnung lagen und zudem die der Gemeinde zuzurechnenden Kehrmeter (z.B. Parkplätze, Straßenkreuzungen usw.) letztlich höher gewesen sind als vorausberechnet – mit der Folge, dass die auf die Gebührenschuldner umlegbaren Kostenanteile prozentual entsprechend geringer waren.
Die errechnete Überdeckung aus Vorjahren ist nunmehr mit jeweils 1/3 (= 4.773,35 EUR / Jahr) bei der Ermittlung des Gebührenbedarfs für die Jahre 2018 – 2020 gegenzurechnen.
Die Gebührenbedarfsberechnung für den Zeitraum 2018 bis 2020 stellt sich demnach wie folgt dar:
A. |
Kosten |
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Vergütung
an Dienstleister für Regelkehrung |
36.274,67 EUR |
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Vergütung
an Dienstleister für Kehrgutentsorgung / Sprengwasser |
13.613,84 EUR |
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Verwaltungskostenbeitrag
an Amt Probstei |
2.765,90 EUR |
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Personal-/Fahrzeugkosten
des Bau- und Betriebshofes |
46.557,94 EUR |
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Kosten
der Abfallentsorgung (aus Papierkörben und Gullis) |
800,00 EUR |
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Summe
Kosten : |
100.012,35 EUR |
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Anteil
des öffentlichen Gemeininteresses (25 %) |
./. 25.003,09 EUR |
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Umlagefähige Kosten : |
75.009,26
EUR |
B. |
Kostenträger für die
insgesamt 49.166 Straßenfrontmeter |
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Gebührenschuldner |
39594 m (= 80,5313 %) |
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Gemeinde
als Grundstückseigentümerin |
7876 m (= 16,0192 %) |
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Vergünstigung
für Eckgrundstücke |
1696 m (= 3,4495 %) |
C. |
Auf die Gebührenschuldner
umlegbarer Kostenanteil (75.009,26 EUR x 80,5313
%) ./. Überdeckung / Jahr lt. Nachkalkulation
2014 - 2016 = Gebührenbedarf / Jahr |
60.405,91
EUR ./. 4.773,35 EUR 55.632,56
EUR |
D. |
Ansatzfähige
Leistungseinheiten (Straßenfrontmeter) |
39594 m |
E. |
Ermittlung des
kostendeckenden Gebührensatzes ; Umlagefähiger
Kostenanteil (55.632,56 EUR) : Ansatzfähige Leistungseinheiten (39594 m) |
1,41 EUR je
GE |
Die vorstehende Gebührenbedarfsberechnung hat mithin das Ergebnis erbracht, dass die jährliche Straßenreinigungsgebühr, die bisher satzungsgemäß 1,41 EUR je Gebühreneinheit beträgt, auch in dem Zeitraum 2018 bis 2020 auskömmlich ist.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, der ihr mit der Verwaltungsvorlage SCHÖN/BV/199/2017 vorgelegten Gebührenkalkulation vom 20.09.2017 für die Straßenreinigung der Gemeinde Schönberg mit den darin enthaltenen Festsetzungen und Ermessenentscheidungen zuzustimmen.