hier: Änderung des Geltungsbereichs
Sachverhalt:
Die Gemeinde Probsteierhagen hat in der Sitzung der Gemeindevertretung am 15.12.2016 den Aufstellungsbeschluss zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst mit dem Ziel, ein Neubaugebiet beidseitig der Kreisstraße 31 am Ortsausgang in Richtung Tökendorf auszuweisen. Die Flächen liegen im Landschaftsschutzgebiet „Dobersdorfer See, Passader See mit dem Oberlauf der Hagener Au, Kasseeteiche und Dobersdorfer See“. Eine Entlassung aus dem Landschaftsschutz muss noch beantragt werden.
Die Untere Naturschutzbehörde hat in Vorgesprächen zur Entlassung aus dem Landschaftsschutz empfohlen, dass die Gemeinde nicht nur das Neubaugebiet im Flächennutzungsplan ausweist, sondern auch die langfristige wohnbauliche Entwicklung, insbesondere im Bereich östlich des Wulfsdorfer Weges, aufzeigt und in die Planung integriert.
In einem späteren Gespräch mit Vertretern der Landesplanungsbehörde, des Innenministeriums und des Kreises Plön wurde dann jedoch vereinbart, dass sich die Gemeinde zunächst auf die reine Ausweisung der Flächen des Neubaugebietes beschränkt, wobei diese dann noch auf die Fläche südlich der Schule und westlich des Wulfsdorfer Weges reduziert werden sollen.
Es wird nun empfohlen, den Geltungsbereich der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes entsprechend zu ändern. Weiterhin wird empfohlen, dem in der Sitzung vorgestellten Vorentwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes zuzustimmen, damit dieser in das Verfahren der vorzeitigen Beteiligung der Behörden und vorzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gegeben werden kann.
Anlagenverzeichnis:
1 Plan mit Kennzeichnung des neuen Geltungsbereichs
Beschlussvorschlag:
- Der
Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den
Geltungsbereich der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes auf die Fläche
westlich des Wulfsdorfer Weges am Ortsausgang in Richtung Tökendorf und
südlich der Schule (siehe Anlage) zu reduzieren.
- Der Gemeindevertretung wird empfohlen, dem vorgestellten Vorentwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes zuzustimmen und diesen zur vorgezogenen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zu bestimmen.