Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wisch hat
in der Sitzung am 19.05.2015 den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 3 gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 09.02.2016 im
Probsteier Herold öffentlich bekannt gemacht.
Das Ziel der Planung ist es, den Charakter der Wochenendhaussiedlung
mit den kleinteiligen und relativ flach gehaltenen Wochenendhäusern zu
erhalten. Als Art der Nutzung soll deshalb weiterhin ein Wochenendhausgebiet
festgesetzt werden. Die maximal überbaubare Fläche der Wochenendhäuser soll zum
einen wegen der überwiegend relativ kleinen Grundstücke mit Grundstücksgrößen
zwischen 398 qm und 550 qm, zum anderen aber auch wegen der Anpassung an das
unmittelbar angrenzende Wochenendhausgebiet auf 60 qm oder zumindest nicht
wesentlich darüber festgesetzt werden.
Die Anzahl der Vollgeschosse soll auf ein
Vollgeschoss mit ausbaubarem Dachgeschoss festgesetzt werden. Staffelgeschosse
sollen ausgeschlossen werden, weil diese den Charakter des
Wochenendhausgebietes wesentlich verändern würden.
Es ist auch vorgesehen, gestalterische Festsetzungen zu Dächern und
Anzahl und Form von Dachgauben aufzunehmen, um das Grundziel des Erhalts des
Charakters der Wochenendhaussiedlung erreichen zu können. Weiterhin sollen
Festsetzungen zu Garagen, Carports und Nebenanlagen aufgenommen werden. Die Größen der Garagen und Carports sollen
dabei ebenso begrenzt werden wie die Anzahl und Größe von Nebenanlagen. Auch
diese Festsetzungen dienen dem Erhalt des Charakters des Wochenendhausgebietes.
Es wurde für ein Grundstück im
Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 ein Bauantrag für den
Neubau eines Wochenendhauses eingereicht. Die Gemeinde hat nach dem Beschluss
über die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 und nach
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zur Sicherung der Planung eine
Zurückstellung gemäß § 15 Baugesetzbuch bei der Bauaufsicht des Kreises Plön
beantragt, weil nicht absehbar war, ob das Vorhaben den künftigen Festsetzungen
des Bebauungsplanes entsprechen wird.
Zwischenzeitlich wurde von den beauftragten
Planungsbüros eine Bestandsaufnahme des Gebietes vorgenommen. Eine frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit ist am 17.02.2016 durchgeführt worden.
Der Zurückstellungsbescheid zu dem Bauantrag
erfolgte von Seiten des Kreises Plön am 24.10.2016. Die 12-Monatsfrist läuft
dementsprechend am 23.10.2017 ab. Aufgrund des noch frühen Verfahrensstandes
zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 ist noch nicht abzusehen, ob das
Vorhaben den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes entsprechen wird. Aus
diesem Grunde wird empfohlen, zur Sicherung der Planung nunmehr eine
Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch zu erlassen. Der Text der
Veränderungssperre ist dieser Vorlage beigefügt.
Anlagenverzeichnis:
Veränderungssperre mit Geltungsbereich
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die
anliegende Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich der 1.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 für das Gebiet „Grabenkoppel, westlich des
Dackelweg und südlich des Deichweg“. Die Satzung über die Veränderungssperre
ist durch Bekanntmachung im Probsteier Herold rechtskräftig zu machen.