Betreff
Verlängerung Schulsozialarbeit an der Grundschule Laboe
Vorlage
LABOE/BV/131/2017
Aktenzeichen
I.4
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung Laboe hatte in ihrer Sitzung am 06.05.2015 die befristete Einführung von Schulsozialarbeit an der Grundschule Laboe beschlossen. Die Befristung endet am 31.08.2017.

 

Ursächlich für die Entscheidung waren Hinweise der Schulleitung, dass vermehrt Kinder an der Grundschule aufgrund häuslicher und sozialer Probleme verhaltensauffällig sind und das sich das Sozialverhalten vieler Kinder zunehmend verändert hat. Deutlich spürbar sind geringere Frustrationsgrenzen, ein geringes Maß an Toleranz und zunehmende Aggressionen untereinander.

 

Es hat sich gezeigt, dass es weiterhin Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten gibt, für die professionelle Hilfe geleistet werden muss. Durch Schulsozialarbeit kann mehr präventiv gearbeitet und dadurch den Kindern früher geholfen werden. Nach Auffassung der Schulleitung und der Lehrkräfte ist von daher die Schulsozialarbeit an der Grundschule unverzichtbar geworden.

 

Das Land fördert Schulsozialarbeit.  Die Schulen sollen durch den Einsatz der Mittel bei der Erfüllung ihres pädagogischen Auftrages unterstützt werden. Im Interesse einer frühzeitigen Intervention dienen die Mittel der Förderung von Schulsozialarbeit vorrangig an den Grundschulen. Damit wird berücksichtigt, dass die Möglichkeit, Erziehungskonflikte zu lösen, umso größer ist, je jünger die Schülerinnen und Schüler sind.

 

Die Schulleitung hat eine Stellungnahme zu dem Thema gefertigt, die der Vorlage als Anlage beigefügt worden ist. Um personell und als Unterstützung für die Schule und die Eltern eine Verlässlichkeit herzustellen, wird vorgeschlagen, die Stelle unbefristet einzurichten.

 

Die jährlichen Personalkosten für eine Kraft, die mit 15 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit an der Schule tätig ist, betragen rd. 21.700,00 €. Der Landeszuschuss beträgt derzeit 7.738,00 €. Es verbleibt somit ein Eigenanteil des Schulträgers in Höhe von rd. 14.000,00 € jährlich.

 

Durch die Schulleiterin erhalten Sie in der Sitzung weitere Informationen. Um Beratung und Beschlussempfehlung an die Gemeindevertretung wird gebeten.

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Stellungnahme Schulleitung