Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "Sportplatz Krummbek, nördlich der Kreisstraße 38 und östlich der Kreisstraße 13"
hier: Einstellung des Verfahrens
Vorlage
KRUMM/BV/014/2017
Aktenzeichen
III.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Krummbek hat in der Sitzung der Gemeindevertretung am 11.12.2014 die Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung einer Fläche für den Bau des neuen Feuerwehrgerätehauses beschlossen.

 

Da die Fläche des neuen Feuerwehrgerätehauses im sogenannten Außenbereich der Gemeinde liegt, wurde zunächst die Durchführung der Änderung des Flächennutzungsplanes gefordert, um eine Baugenehmigung erteilen zu können.

 

Mit Schreiben vom 23.01.2015 wurde eine vorgezogene Behördenbeteiligung zur Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch durchgeführt. Im Rahmen der Prüfung der Planunterlagen wurde sodann von Seiten des Kreises Plön erklärt, dass die Änderung des Flächennutzungsplanes keinen Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Baugenehmigung für das Feuerwehrgerätehaus auslöst. Hierfür wäre auch die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

 

Eine weitere Prüfung des Sachverhalts durch die Bauaufsicht des Kreises Plön hat dann jedoch ergeben, dass das Vorhaben der Gemeinde nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch als sonstiges Vorhaben beurteilt werden kann. Da die Freiwillige Feuerwehr eine Einrichtung der Gemeinde ist und nur eine geringfügige Fläche in unmittelbarer Nähe zum Sportplatz in Anspruch genommen werden musste, wurde die Erteilung der Baugenehmigung ohne Durchführung einer Änderung des Flächennutzungsplanes und ohne Aufstellung eines Bebauungsplanes in Aussicht gestellt.

 

Die weitere Durchführung des Planverfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes ist nun nicht mehr erforderlich.


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, das Verfahren zur Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Sportplatz Krummbek, nördlich der Kreisstraße 38 und westlich der Kreisstraße 13“ einzustellen und damit den Aufstellungsbeschluss vom 11.12.2014 aufzuheben. Die Einstellung des Planverfahrens ist im Probsteier Herold öffentlich bekannt zu machen.