Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2017 der Gemeinde Schönberg
Vorlage
SCHÖN/BV/121/2017
Aktenzeichen
II.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 20.12.2016 ist bereits – im Entwurf – die Haushaltssatzung 2017 der Gemeinde Schönberg mit dem Haushaltsplan, Vorbericht, Gesamt- und Finanzplan sowie den Wirtschaftsplänen der beiden Eigenbetriebe vorgelegt worden. Insoweit sei zunächst auf die im vorbezeichneten Schreiben schon vorab gegebenen Erläuterungen zum Etat des kommenden Jahres Bezug genommen.

 

 

Nach der vorliegenden Entwurfsfassung beläuft sich das Volumen des Schönberger Gemeindehaushaltes im Jahr 2017 auf insgesamt 11.380.600,00 EUR. Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen und Ausgaben i.H.v. jeweils 9.746.100,00 EUR aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 1.634.500,00 EUR veranschlagt worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor. Erfreulicherweise ließ sich dabei der Ausgleich des Verwaltungshaushaltes ohne eine stützende Zuführung vom Vermögenshaushalt herbeiführen, d.h. die 2017 im Vermögenshaushalt veranschlagten Kapitalrückflüsse und Verkaufserlöse können nach gegenwärtigem Planungsstand vollständig zur Mitfinanzierung der vorgesehenen Investitionsmaßnahmen herangezogen werden.

 

Der investive Teil des Etats, d.h. der Vermögenshaushalt, weist Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 1.230.600,00 EUR auf. Zur anteiligen Finanzierung dieser Maßnahmen bedürfte es einer Kreditaufnahme i.H.v. 798.000,00 EUR. § 2 der Haushaltssatzung beinhaltet demgemäß die Festsetzung eines derartigen Gesamtbetrages der Kredite. Neue Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten des Haushaltsjahres 2018 sind mit einem Betrag von 357.000,00 EUR vorgesehen, der ausschließlich auf die Umbau- und Erweiterungsarbeiten am Haus der Sicherheit entfällt (vgl. Seite 53 des Zahlenwerkes). Die Haushaltssatzung weist zudem – wie in den letzten Jahren – den Höchstbetrag der Kassenkredite mit 0,00 EUR aus. Nach dem Stellenplanentwurf (der bereits zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 01.12.2016 überreicht wurde) wäre im Übrigen für das Jahr 2017 die Gesamtzahl der Stellen mit 21,18 festzusetzen. Auch dies sieht der Entwurf der Haushaltssatzung so vor.

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden im Satzungsentwurf (vgl. § 3) wie folgt ausgewiesen: 360 % für die Grundsteuer A, 380 % für die Grundsteuer B sowie 360 % für die Gewerbesteuer; Diese Hebesätze würden sich demnach gegenüber dem Jahr 2016 nicht verändern.

 

Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes lässt sich nunmehr im Einzelnen folgendes berichten:

 

Das Volumen des Verwaltungshaushaltes erhöht sich gegenüber 2016 um 296.900,00 EUR (bzw. 3,14 %). Hierbei entfallen jedoch allein 65.300,00 EUR auf – belastungsneutrale – kalkulatorische Kosten (Abschreibungen, Auflösungen von Zuschüssen und Beiträgen, Verzinsung des Anlagekapitals).

 

Der Unterabschnitt 9000 (Steuern / Zuweisungen / Umlagen, Seite 48/49 des Zahlenwerkes) weist gegenüber 2016 eine Planverbesserung um 319.200,00 EUR auf. So erwartet die Gemeinde – nach den sich aus dem Haushaltserlass des Innenministeriums ergebenden Daten – insbesondere höhere Finanzausgleichsmittel nach § 10 FAG in ihrer Eigenschaft als Unterzentrum (+ 105.400,00 EUR) und vermehrte Schlüsselzuweisungen (+ 164.700,00 EUR). Zudem ließen sich Steuermehreinnahmen in einer saldierten Größenordnung von annähernd 260.000,00 EUR veranschlagen, die im Wesentlichen aus den Einkommensteueranteilen (+ 97.600,00 EUR), aus den Umsatzsteueranteilen (+ 43.400,00 EUR), aus der Gewerbesteuer (+ 55.000,00 EUR) und aus der Zweitwohnungssteuer resultieren (+ 64.400,00 EUR aufgrund der bereits beschlossenen Erhöhung des Steuersatzes auf 12 % zum 01.07.2017). Mit dem vorbezeichneten Einnahmezuwachs gehen allerdings auch höhere Umlageverpflichtungen einher, und zwar bei der Gewerbesteuerumlage (+ 31.000,00 EUR), der Amtsumlage (insgesamt + 45.200,00 EUR) sowie bei der Kreisumlage (+ 144.800,00 EUR). Gleichwohl stehen dann im Unterabschnitt 9000 den Mehreinnahmen von insgesamt 535.200,00 EUR aber nur Mehrausgaben von zusammen 216.000,00 EUR gegenüber, so dass sich hier im Ergebnis die eingangs genannte Planverbesserung von 319.200,00 EUR ergibt.

 

Dieser Betrag ermöglicht es einerseits, die sonstigen im Verwaltungshaushalt zu verzeichnenden Mehrausgaben abdecken zu können (so z.B. die um 79.700,00 EUR höheren Schulkosten oder die um 15.800,00 EUR ansteigenden Schuldendienstleistungen) und darüber hinaus, auf die stützende Zuführung vom Vermögenshaushalt vollständig verzichten zu können (die im Haushaltsjahr 2016 noch mit 186.100,00 EUR veranschlagt worden war). Insoweit konnte mit dem vorliegenden Zahlenwerk das Ziel erreicht werden, dass sich 2017 der Verwaltungshaushalt wieder vollständig aus sich heraus trägt.

 

Insgesamt, d.h. bezogen auf den gesamten Verwaltungshaushalt, lässt sich die Entwicklung der verschiedenen Einnahme- und Ausgabearten wie folgt zusammenfassen:

 

Bezeichnung

Plan 2017

Plan 2016

Veränderung

 

E i n n a h m e n

 

 

 

a)

Steuern, Allgemeine Zuweisungen

8.383.000,00 €

7.835.800,00 €

+ 547.200,00 €

b)

Einnahmen aus Verwaltung/Betrieb

   414.700,00 €

   520.700,00 €

– 106.000,00 €

c)

Sonstige Finanzeinnahmen

   948.400,00 €

1.092.700,00 €

– 144.300,00 €

 

 

 

 

+ 296.900,00 €

 

 

 

 

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A u s g a b e n

 

 

 

d)

Personalausgaben

1.316.300,00 €

1.335.500,00 €

  19.200,00 €

e)

Sächl. Verwaltungs-/Betriebsaufw.

1.796.300,00 €

1.769.800,00 €

+   26.500,00 €

f )

Zuweisungen und Zuschüsse

2.242.500,00 €

2.184.700,00 €

+   57.800,00 €

g)

Sonstige Finanzausgaben

4.391.000,00 €

4.159.200,00 €

+ 231.800,00 €

 

 

 

 

+ 296.900,00 €

 

 

 

 

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Die Gründe für die vorstehend aufgelisteten Veränderungen stellen sich wie folgt dar:

 

zu a) und g) : Über die Entwicklung der Steuereinnahmen, Finanzzuweisungen sowie Umlagezahlungen wurde bereits zuvor (im Zusammenhang mit der Entwicklung des Unterabschnittes 9000) berichtet. Im Ausgabebereich wirken sich im Übrigen auch noch die Veränderungen bei den Schuldendienstleistungen aus, d.h. rückläufige Zinsaufwendungen, aber steigende Tilgungsbeträge, so dass die Zuführung zum Vermögenshaushalt entsprechend zu erhöhen war (Seite 50).

 

zu b) : Der wesentliche Grund, weshalb sich die Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb gegenüber dem Vorjahr um 106.000,00 EUR reduzieren, liegt darin, dass ab 2017 auch die auf „Schönberg kulturell“ entfallenden Veranstaltungskosten (72.500,00 EUR brutto) beim Tourist-Service Ostseebad Schönberg verbucht werden. Insoweit fließen dann auch die Eintrittsgelder und Sponsoringerlöse (mit einer Gesamtsumme von 70.800,00 EUR brutto) dem Tourist-Service zu. Für den Rückgang der Verwaltungs- und Betriebseinnahmen ist zudem ursächlich, dass 2016 veranschlagte Erstattungen von der VBL nicht regelmäßig wiederkehrend anfallen, dass Mieteinnahmen beim Haus der Sicherheit fortfallen, dass eine Personalkostenerstattung ausgelaufen ist und dass der Rückfluss vom Tourist-Service aus überzahlter Verlustzuweisung im Jahr 2017 um 6.000,00 EUR geringer ausfällt als im Vorjahr.

 

zu c) : Für die Entwicklung der sonstigen Finanzeinnahmen sind verschiedene Faktoren maßgeblich (so z.B. die Abschreibungserlöse, die Erlöse aus der Auflösung von Zuschüssen und Beiträgen oder die Konzessionsabgaben). Letztlich ist jedoch für den Einnahmerückgang in dieser Hauptgruppe ursächlich, dass die Zuführung vom Vermögenshaushalt – wie zuvor schon erläutert – im Jahr 2017 entfällt (die 2016 noch mit 186.100,00 EUR veranschlagt war).

 

zu d) : Der Personalaufwand wurde auf der Grundlage des Stellenplanentwurfes, der geltenden tariflichen Bestimmungen sowie auf der Basis der konkreten arbeitsvertraglichen Festlegungen veranschlagt. Die Verminderung der Personalausgaben um 1,44 % bzw. 19.200,00 EUR ist im Wesentlichen dann darauf zurückzuführen, dass das Gehalt des hauptamtlichen Bürgermeisters nicht für das gesamte Jahr 2017 zu berücksichtigen war und die Beihilfeaufwendungen sowie die Zahlungen an die VBL leicht rückläufig sind.

 

zu e) : Die Entwicklung des Mittelbedarfs beim sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand wird letztlich durch bedarfsgerechte Anpassungen bei einer Vielzahl von Haushaltsstellen beeinflusst. Planverbessernd wirken sich dabei zunächst die – in der Gesamtsumme – etwas geringer ausfallenden Verwaltungskostenbeiträge sowie die im Gemeindehaushalt entfallenden Veranstaltungskosten aus (die nunmehr dem Tourist-Service zugerechnet werden). Dass sich dennoch die Gesamtausgaben dieser Aufwandgruppe um insgesamt 1,5 % erhöhen, resultiert dann im Wesentlichen aus steigenden Schulkostenbeiträgen (saldiert + 16.700,00 EUR, vgl. Seite 10) sowie aus höheren Abschreibungen bzw. Zuschussauflösungen (+ 53.300,00 EUR).

 

zu f ) : Die Zuweisungen und Zuschüsse verändern sich nach dem Haushaltsentwurf in ihrem Gesamtbetrag um + 57.800,00 EUR. Ursächlich hierfür sind vor allem die steigende Umlage an den Schulverband Probstei (+ 63.000,00 EUR, Seite 10) sowie die um 11.000,00 EUR höhere Verlustzuweisung an den Tourist-Service Ostseebad Schönberg (Seite 40). Dagegen liegt der Planansatz für die Zuweisungen an die Kindertagesstätten mit 862.500,00 EUR um 16.500,00 EUR unter der Mittelbereitstellung im Jahr 2016 (vgl. Seite 22 sowie Verwaltungsvorlage SCHÖN/BV/116/2016).

 

Die Zuführung zum Vermögenshaushalt (vgl. HHST 9100.86000, Seite 50, bzw. HHST 9100.30000, Seite 83) beläuft sich 2017 im Übrigen auf 403.900,00 EUR; Dies entspricht der Summe der ordentlichen Tilgungsleistungen, die die Gemeinde Schönberg im Jahr 2017 zu erbringen hat.

 

 

Im Entwurf des Vermögenshaushaltes (Seite 52 ff. des Zahlenwerkes) sind Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für 2017 wie folgt veranschlagt worden:

 

 

54.000,00 EUR

für Gerätebeschaffungen der Feuerwehr (insbesondere für 18 Atemschutz-Grundgeräte, ein Atemschutzprüfgerät sowie für Einsatzführungssoftware),

 

 

35.000,00 EUR

 

für 45 Handfunkgeräte sowie die Einsatzzentralen-Technik der Feuerwehr Schönberg,

 

 

42.600,00 EUR

 

zur Restfinanzierung des neuen ELW der Feuerwehr lt. Beschluss der Gemeindevertretung vom 26.07.2016,

 

 

365.000,00 EUR

 

als 1. Teilbetrag zur Finanzierung des II. Bauabschnittes bei der Sanierung bzw. den An- und Umbaumaßnahmen am Haus der Sicherheit (Schulungsraum, Küche, Lagerraum und ggf. Garage),

 

 

54.100,00 EUR

 

zur Restfinanzierung der Herrichtung einer behindertengerechten Wegeführung auf dem Gelände des Probstei-Museums gemäß Beschluss der Gemeindevertretung vom 14.04.2016 (bei Gesamtkosten von 79.100,00 EUR und einer Bezuschussung i.H.v. 51.200,00 EUR),

 

 

10.000,00 EUR

 

für die Sanierung der „Alten Apotheke“ (insbesondere für Fenster- und Fassadenarbeiten),

 

 

2.900,00 EUR

 

für den laufenden Investitions- bzw. Tilgungszuschuss an den TSV Schönberg (i.Z.m. der Umgestaltung des Albert-Koch-Platzes),

 

 

45.000,00 EUR

 

für den Fortgang des Ortsentwicklungs- und Tourismuskonzeptes (Mittelbereitstellung bis Planungsphase 3, d.h. incl. Kostenberechnungen),

 

 

43.000,00 EUR

 

für die weitere Ortsbauplanung,

 

 

12.000,00 EUR

 

für den Erwerb von Geschwindigkeitsmessgeräten lt. Beschluss des Bau- und Verkehrsausschusses vom 21.07.2016,

 

 

250.000,00 EUR

 

zur Fortführung des Straßensanierungsprogramms entsprechend der Beratung im Bau- und Verkehrsausschuss vom 24.11.2016 (2017 voraussichtlich in Teilen der Großen Mühlenstraße, Albert-Koch-Straße und Ostseestraße),

 

 

18.000,00 EUR

 

für die Sanierung der Gräben (Wasserläufe) ,

 

 

27.000,00 EUR

 

für den Erwerb von diversen Arbeitsgeräten für den Bauhof,

 

 

181.500,00 EUR

 

für die Ersatzbeschaffung eines UNIMOG lt. Beschluss der Gemeindevertretung vom 13.12.2016 (171.200,00 EUR) sowie für die Leasing-Raten des neuen Holder (10.300,00 EUR),

 

 

65.500,00 EUR

 

Grunderwerbskosten (davon entfallen ca. 63.500,00 EUR auf restliche Zahlungsverpflichtungen im Rahmen eines Treuhandvertrages für das Gewerbegebiet Kamp / Eichkampredder),

 

 

15.000,00 EUR

 

Planungskosten für eine Erweiterung des Gewerbegebietes sowie

 

 

10.000,00 EUR

 

______________

 

für die Sanierung des Gebäudes Knüllgasse 16 (Fenster- und Sockelarbeiten sowie Sanierung der Garage).

 

 

1.230.600,00 EUR

 

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Neben den vorstehend bezifferten Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind als Ausgaben im Vermögenshaushalt noch die Tilgungsleistungen mit 403.900,00 EUR veranschlagt worden, so dass sich das eingangs bereits benannte Gesamtvolumen von 1.634.500,00 EUR ergibt.

 

In seiner vorliegenden Entwurfsfassung finanziert sich der Vermögenshaushalt mit 403.900,00 EUR aus der Zuführung vom Verwaltungshaushalt, mit 207.600,00 EUR aus Darlehens- und Kapitalrückflüssen, mit 124.100,00 EUR aus Veräußerungserlösen, mit 74.000,00 EUR aus Zuweisungen und Zuschüssen, mit 26.900,00 EUR aus der vorläufigen Auflösung der Finanzausgleichsrücklage sowie im Übrigen mit 798.000,00 EUR durch eine Kreditaufnahme. Für diesen Kreditbetrag besteht nach § 85 Abs. 6 der Gemeindeordnung keine Genehmigungspflicht.

 

Abschließend noch einige Hinweise zur Finanzplanung, zum Rücklagenbestand sowie zum Schuldenstand der Gemeinde:

 

Nach dem derzeitigen Stand der Finanzplanung könnte der Verwaltungshaushalt der Jahre 2018 bis 2020 – bei sparsamer Planung und Leistung der Ausgaben – ausgeglichen gestaltet werden. Dabei würde zum Haushaltsausgleich lediglich noch einmal im Jahr 2018 eine stützende Zuführung vom Vermögenshaushalt erforderlich werden, und zwar in einer Größenordnung von annähernd 100.000,00 EUR (da 2018 nach den Hinweisen im Haushaltserlass des Innenministeriums z.B. der Anstieg der Schlüsselzuweisungen prozentual geringer ausfallen würde als von 2016 auf 2017 und auch die Umsatzsteueranteile im kommenden Jahr niedriger erwartet werden als 2017).

 

Die Gemeinde Schönberg verfügt per 01.01.2017 voraussichtlich noch über restliche Rücklagenmittel von 27.308,69 EUR, wobei die daran enthaltene Finanzausgleichsrücklage nach dem Haushaltsentwurf 2017 vorläufig aufgelöst würde (angesichts der geplanten Entnahme von 26.900,00 EUR).

 

Der dem Kommunaletat zuzurechnende Schuldenstand der Gemeinde beläuft sich zum 1.1.2017 auf rd. 9,820 Mio EUR (= 1.565,88 EUR/Ew. bei einer Einwohnerzahl von 6.271 Ew). Eine noch ausstehende Kreditaufnahme von max. 779.000,00 EUR im Rahmen der Ermächtigung des Jahres 2016 ist in diesem Betrag noch nicht enthalten.

 

Letztlich auch noch ein Hinweis zum Ortsentwicklungs- und Tourismuskonzept:

 

Um den weiteren Fortgang dieser Konzeption bis zur Planungsphase 3 (incl. Kostenberechnungen) zu ermöglichen, wurden hierfür bereits 45.000,-- EUR veranschlagt (vgl. Seite 65 des Zahlenwerkes). Auch wurden 15.000,-- EUR für erste Planungen zur Gewerbegebietserweiterung in den Etat eingestellt (Seite 76). Darüber hinaus sind jedoch Haushaltsmittel für Maßnahmen zur Umsetzung des Ortsentwicklungs- und Tourismuskonzepts in dem vorliegenden Zahlenwerk noch nicht enthalten; Diesbezüglich war zunächst die weitere Beratung hierüber in den gemeindlichen Gremien abzuwarten. Investitionsvorhaben, die aus der Umsetzung des Tourismuskonzeptes resultieren, wären dann ggf. auch noch im Wirtschaftsplan 2017 des Tourist-Service Ostseebad Schönberg zu berücksichtigen.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Haushaltsentwurf 2017 der Gemeinde Schönberg mit Vorbericht und Anlagen (liegt bereits vor)


Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Haushaltssatzung 2017 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf zu beschließen.