Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2017 der Gemeinde Stakendorf
Vorlage
STAKE/BV/006/2016
Aktenzeichen
II.910.02.17
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Entwurf wird die Haushaltssatzung 2017 der Gemeinde Stakendorf mit dem Haushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils 680.900 € aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 50.100 EUR veranschlagt worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.

 

Die Hebesätze für die Realsteuern im Satzungsentwurf (vgl. § 3) wie folgt ausgewiesen: 300 % für die Grundsteuer A, 300 % für die Grundsteuer B sowie 310 % für die Gewerbesteuer. Die Hebesätze werden demnach in unveränderter Höhe festgesetzt.

 

Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes können zudem die nachfolgenden Informationen gegeben werden:

 

UAB 2000: Schulen:

Aufgrund stark gesunkener Schülerzahlen gehen die Schulkostenbeiträge für Gymnasien deutlich zurück. Betrugen die Gesamtaufwendungen für Schulen in 2016 noch 99.500 €, so werden im Haushaltsjahr 2017 Aufwendungen in Höhe von 84.900 € erwartet. .

 

UAB 4640: Tageseinrichtungen für Kinder

Ebenfalls rückläufig sind die Zuschüsse an auswärtige Kindergärten (- 8.000 €), wobei sich allerdings der Zuschuss für den eigenen Kindergarten um 3.500 € erhöht.

 

UAB 9000: Steuern, allgemeine Zuweisungen:

Die nach wie vor gute wirtschaftliche Gesamtsituation lässt höhere Einnahmen aus Einkommensteueranteilen und Schlüsselzuweisungen für das Haushaltsjahr 2017 erwarten. Gleichwohl führen höhere Steuereinnahmen zu höheren Umlageverpflichtungen. Entsprechend wurden die Haushaltsansätze der Kreis- und Amtsumlage nach oben angepasst. Unterm Strich liegt die Finanzausstattung des UAB 9000 auf dem Niveau des Vorjahres.

 

 

Unter Berücksichtigung dieser Umstände weist der Verwaltungshaushalt einen freien Finanzspielraum von 7.200 € aus.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Haushaltssatzung 2017 mit dem Haushaltsplan, den Anlagen und dem Investitionsprogramm gemäß Entwurf.