Sachverhalt:
Der Gemeindewehrführer und der stellvertretende
Wehrführer der Gemeinde Stoltenberg erhalten entsprechend § 1 Abs. 10 der
Entschädigungssatzung in Verbindung mit § 2 Abs.2 Nrn. 3 und 4 sowie Abs. 4
Satz 1 der Entschädigungsverordnung freiwillige Feuerwehren eine
Aufwandsentschädigung.
Der mögliche monatliche Höchstsatz für
Gemeindewehrführungen amtsangehöriger Gemeinden mit bis zu 1.000 Einwohnern
liegt derzeit bei 2/3 von 143,00 €, er würde in der Gemeinde Stoltenberg also
derzeit 95,34 € betragen. Die Aufwandsentschädigung der Stellvertreter beträgt
im Höchstfall 50% der jeweiligen Wehrführung, hier also 47,67 €. Die Gemeinde
Stoltenberg hat mit der 1. Nachtragssatzung vom 05.12.2003 beschlossen, die
Aufwandsentschädigungen auf 65% der jeweiligen Höchstsätze zu begrenzen.
Dementsprechend beträgt die Aufwandsentschädigung des Wehrführers der Gemeinde
Stoltenberg lediglich 61,97 € und die seines Stellvertreters 30,99 € im Monat.
Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung vom
23.11.2016 einstimmig dem nachstehenden Beschlussvorschlag zugestimmt. Der
Gemeindevertretung wird ebenfalls eine entsprechende Beschlussfassung
empfohlen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stoltenberg beschließt, § 1 Absatz 10 der Entschädigungssatzung wie folgt zu ändern:
„Die Gemeindewehrführerin oder der Gemeindewehrführer erhält nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung Freiwillige Feuerwehren eine Aufwandsentschädigung in Höhe des Höchstsatzes der Verordnung.
Die Stellvertreterin oder der Stellvertreter erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50% der Entschädigung der jeweiligen Wehrführung.“