Sachverhalt:
Im Entwurf wird die Haushaltssatzung 2017 der
Gemeinde Bendfeld mit dem Haushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung
vorgelegt.
Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen
in Höhe von 248.600 € und Ausgaben in Höhe von 356.700 € aus. Es besteht ein
Sollfehlbetrag in Höhe von 108.100 €. Hiervon entfällt ein Betrag von 74.000 €
als Defizitausgleich des Vorjahres. Das strukturelle Defizit beläuft sich somit
auf 34.100 €.
Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und
Ausgaben in einer Größenordnung von je 9.700 EUR veranschlagt worden.
Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben
ausgeglichener Vermögenshaushalt vor.
Die Hebesätze für die Realsteuern werden
im Satzungsentwurf (vgl. § 3) wie folgt ausgewiesen: 370 % für die Grundsteuer
A, 390 % für die Grundsteuer B sowie 370 % für die Gewerbesteuer; Diese
Hebesätze würden sich demnach gegenüber dem Jahr 2016 nicht verändern.
Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes können zudem die nachfolgenden Informationen
gegeben werden:
Nach derzeitigem Kenntnisstand werden die
Einnahmen aus Einkommensteueranteilen und Schlüsselzuweisungen um insgesamt
22.200 € im Vergleich zum Vorjahr höher ausfallen. Die
Gewerbesteuern sind mit 35.000 € in gleicher Höhe wie im Vorjahr veranschlagt
worden.
Andererseits steigen durch die erhöhte Finanzkraft
aus die Umlageverpflichtungen der Kreis- und Amtsumlage. Unterm Strich weist
der Unterabschnitt 9000 aus Steuern / Zuweisungen / Umlagen
insgesamt einen Überschuss von 109.700 € aus (+ 18.700 € Vorjahr).
Unter Berücksichtigung der Fehlbetragsabdeckung
des Vorjahres von 74.000 € (vgl. Haushaltsstelle 9200.89200, S. 56) reichen die
laufenden Einnahmen des Verwaltungshaushaltes wiederum nicht aus um die
laufenden Ausgaben zu decken. Ein Haushaltsausgleich ist nicht möglich. Es muss
ein Haushaltsfehlbetrag von 108.100 € ausgewiesen werden.
Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:
Der
Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Haushaltssatzung 2017 mit
dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf zu
beschließen.
Beschlussvorschlag für die
Gemeindevertretung:
Auf
Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die
Haushaltssatzung 2017 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das
Investitionsprogramm gemäß Entwurf.