Sachverhalt:
Die Gemeinde hat die Sanierung der Straßenzüge Schwanenweg
(Deckenerneuerung Länge ca. 300m), Buerbarg (Deckensanierung mit Gehweg Länge
ca. 360m) und Wiesenweg (Deckensanierung mit Gehweg Länge ca. 200m) zur Planung
an das Ing.-Büro Hauck vergeben.
Am 10.11.2016 fand ein weiterer Gesprächstermin statt, an dem besprochen
wurde, wie mit den für 2017 vorgesehenen Maßnahmen ein optimales
Ausschreibungsergebnis erzielt werden kann. Hierzu wurde folgende
Vorgehensweise besprochen:
1)
Ausschreibung der beschlossenen
Straßensanierung 2016, für die Straßen Schwanenweg (Teilabschnitt), Wiesenweg und Buerbarg ,
im 1. Quartal 2017.
Durchführung gemäß Beschluß und
Finanzierung durch die in 2016 schon bereitgestellten Mittel.
2)
Die
Bereiche Brodersdorfer Weg (Rad/Gehweg), Stoschstraße, Stiller Winkel (Fußweg),
Großer Hof (Fußweg), Kalinkaberg, Fördewanderweg, Blauer Blick (Fußweg) weisen
teilweise erhebliche Schäden auf. Diese sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht
unverzüglich zu beseitigen. Ferner ist zu beachten, dass der Brodersdorfer
Weg im Rahmen des Schulwegeplanes eine besondere Beachtung erfordert. Die
Kosten für die genannten Maßnahmen werden mit rd. 170-200 T€ angenommen.
Es wird empfohlen, diese Arbeiten mit in
die Ausschreibung (zu 1) aufzunehmen und somit einer kurzfristigen Sanierung zuzuführen,
um damit auch eine Unfallgefahr
auszuschließen.
3)
Weitere
Straßensanierungen wären dann im Rahmen der zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel denkbar. Hierfür wurden nach dem Gespräch mit dem Ing.-Büro
folgende Straßen zur Sanierung vorgeschlagen:
- Friedrichstraße
- Brodersdorfer Weg
- Grüner Ring
Alle Bereiche sind in der Prioritätenliste als stark beschädigt verzeichnet.
Diese Straßenzüge weisen alle ein hohes Verkehrsaufkommen auf. Es gilt durch
kurzfristiges Handeln eine weitere Verschlechterung des Bauzustandes zu
bremsen, bzw. aufzuhalten.
Es wird empfohlen, wegen der örtlichen
Nähe zum Wiesenweg, zunächst die Straße Friedrichstraße mit in die
Ausschreibung ( zu 1 )aufzunehmen und somit einer kurzfristigen Sanierung
zuzuführen.
Die Straße Reventloustraße ist aus
Kostengründen in einer gesonderten Maßnahme zu sanieren. Der Bereich
Hafenstraße bis Börn ist im Jahre 2017 planerisch vorzubereiten, um eine
Durchführung im Jahre 2018 zu ermöglichen.
In diesem Zusammenhang kann dann auch die
Umgestaltung der Bushaltestelle (ZOB) zur barrierefreien Bushaltestelle (PBefG
§ 8 Abs. 3) mit eingeplant werden.
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung unter Berücksichtigung der Verkehrssicherungspflicht, die im Sachverhalt unter Punkt 2 genannten Straßen im Jahr 2017 zu sanieren. Gleichzeitig soll die Friedrichstraße, wegen der Nähe zum Wiesenweg, mit in die Ausschreibung aufgenommen werden. Für diese Maßnahmen werden voraussichtlich
340.000 € - wie im Haushaltsentwurf 2017 auch schon berücksichtigt – benötigt.