Betreff
Kindergartenangelegenheiten
Vorlage
WENDT/BV/014/2016
Aktenzeichen
III.4-4640.20
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Satzung über die Benutzung der Gemeinschaftskindertagesstätte der Gemeinde Wendtorf vom 17.7.2012 in der Fassung der dritten Änderungssatzung vom 21.7.2016 bedarf einiger Anpassungen die im Entwurf der 4. Änderung der Satzung über die Benutzung der Gemeinschaft Kindertagesstätte der Gemeinde Wendtorf vom 7.7.2012 dargestellt sind (Anlage).

 

Zu den Änderungen, die in Artikel 1 vorgeschlagen werden, gebe ich folgende Erläuterungen:

 

·           Das Rubrum wurde aktualisiert

 

·           § 2 (1): Prasdorf gehört zwischenzeitlich zu den vertraglichen Entsendungsgemeinden

 

·           § 3 (2): Bisher endete die Betreuungsvereinbarung für ein Kind automatisch zum 01.08. des Jahres, in dem das Kind schulpflichtig wurde. Mit der Änderung soll es möglich werden, dass Kinder bei einem späteren Einschulungstermin bis dahin weiter betreut werden können.

 

·           § 3 (4): Der Wechsel der Betreuungszeit eines Kindes ist bisher monatlich möglich, dies zu sehr viel Unruhe in den Gruppen und zu einem erheblichen Verwaltungsaufwand. Die Frist für einen solchen Betreuungszeitwechsel soll deshalb auf 3 Monate ausgeweitet werden.

 

·           § 6 (4): Die Kompetenz zur Festsetzung der Schließzeiten wird auf den Beitrag übertragen und der Zeitpunkt der Bekanntgabe auf „spätestens Anfang des Jahres“ festgesetzt und damit flexibilisiert.

 

·           § 10 (1): Die Busbegleitung wird bis Krokau ausgeweitet und es wird klargestellt, dass die Begleitung der Kinder, sollten sie vor Krokau zusteigen bzw. danach aussteigen, durch die Personensorgeberechtigten sicherzustellen ist.

 

·           § 11 (1): Die Anzahl der Elternvertreter wird der Einrichtungsgröße und Struktur angepasst.

 

·           § 13 (2): Die Definition der Gebührenkategorien wird vom Alter der Kinder auf die Gruppenart der jeweiligen Betreuung geändert. Dies hat zur Folge, dass Kinder auch wenn sie drei Jahre alt werden aber noch nicht in die Elementargruppen wechseln wollen oder können, die Krippengebühr zahlen müssen. Bisher wurde in diesen Fällen die günstigere Gebühr für die Elementargruppen fällig. Die bereits durch die Gemeindevertretung beschlossenen Benutzungsgebühren ab dem 01.08.2017 werden aufgenommen.

 

·           § 13 (3): Die Höhe der Gebühr wird den neuen Beiträgen angepasst und nach Krippen- und Elementargruppen differenziert.

 

·           § 14 (1): Die Bankverbindung wird auf IBAN / BIC aktualisiert.

 

 

Art. 2 des Satzungsänderungsentwurfes setzt das Inkrafttreten der Neuregelungen auf den 1.1.2017 fest.

 

Der Kindertagesstättenbeirat wird den Satzungsänderungsentwurf in seiner Sitzung am 14.11.2016 beraten. Über die Beschlüsse werde ich in der Sitzung berichten.


Anlagenverzeichnis:

 

  1. Entwurf der 4. Änderung der Satzung über die Benutzung der Gemeinschaft Kindertagesstätte der Gemeinde Wendtorf vom 7.7.2012

 

  1. Lesefassung Satzung über die Benutzung der Gemeinschaftskindertagesstätte der Gemeinde Wendtorf vom 17.7.2012 in der Fassung der vierten Änderungssatzung

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die 4. Änderung der Satzung über die Benutzung der Gemeinschaftskindertagesstätte der Gemeinde Wendtorf entsprechend dem Entwurf der Verwaltung.