Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses 2015 des Ortsentwässerungsbetriebes Schönberg/Holstein
Vorlage
SCHÖN/BV/101/2016
Aktenzeichen
II.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Landrätin des Kreises Plön hatte Herrn Wirtschaftsprüfer Michael H. Kaden – Baltic Revisions- und Treuhand GmbH mit Sitz in Kiel – den Auftrag erteilt, beim Ortsentwässerungsbetrieb Schönberg / Holstein die Jahresabschlussprüfung nach § 10 Abs. 1 des Kommunalprüfungsgesetzes (KPG) für das Wirtschaftsjahr 2015 vorzunehmen. Die Prüfung ist inzwischen durchgeführt worden.

 

Die Schlussbesprechung, an der auch ein Vertreter des Gemeindeprüfungsamtes sowie mehrere Mitglieder der gemeindlichen Gremien teilgenommen hatten, fand am 15.09.2016 am Sitz der Amtsverwaltung Probstei statt. Im Rahmen dieser Schlussbesprechung hat der Wirtschaftsprüfer jenen Jahresabschluss, der den Mitgliedern des Bau- und Verkehrsausschusses sowie der Gemeindevertretung mit Schreiben vom 25.08.2016 zusammen mit dem Prüfbericht zugeleitet worden war, erläutert und auftretende Fragen beantwortet.

 

Der Jahresfehlbetrag 2015 des Ortsentwässerungsbetriebes Schönberg/Holstein, der in der Zeit vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 erwirtschaftet wurde, beläuft sich auf lediglich 1.421,15 EUR (Vorjahr: 1.588,64 EUR). Zugleich war jedoch ein Bilanzgewinn in Höhe von 9.390,34 EUR zu verzeichnen, mit dem der Jahresfehlbetrag verrechnet werden könnte (so dass danach noch ein Bilanzgewinn von 7.969,19 EUR verbliebe).

 

Zum Geschäftsergebnis des Jahres 2015 lässt sich insgesamt feststellen, dass zwar der Unterhaltungsaufwand für das Klärwerk, die Oberflächenwasserbehandlungsanlagen und für das Kanalnetz im Vergleich zum Vorjahr gestiegen ist. Auch die Personalaufwendungen und die Abschreibungen nahmen zu. Gleichwohl reichten die erzielten – und gegenüber 2014 gestiegenen – Umsatzerlöse, insbesondere in Gestalt der Abwassergebühren (incl. einer Entnahme aus der Gebührenausgleichsrückstellung i.H.v. 62.860,66 EUR) sowie die sonstigen betrieblichen Erträge aus, um die Einrichtung nach wie vor (nahezu) kostendeckend zu betreiben.

 

Die in die Kläranlage Schönberg im abgelaufenen Wirtschaftsjahr aus dem Gemeindegebiet Schönberg und den angeschlossenen Umlandgemeinden eingeleitete Abwassermenge hat gegenüber dem Vorjahr um 5,8 % zugenommen (und lag damit auch über den Durchschnittswerten der Jahre 2011 – 2013). Dabei nahmen die Abwassereinleitungen aus dem Gemeindegebiet Schönberg um etwa 7.700 m3 , aus den Umlandgemeinden um rund 22.600 m3 zu. So setzten z.B. Mitte Juli 2015 auch die Abwassereinleitungen aus dem Gemeindegebiet Bendfeld ein. Nach der momentanen Datenlage dürfte im Wirtschaftsjahr 2016 eine ähnliche Abwassermenge in die Kläranlage Schönberg eingeleitet werden wie 2015.

 

Unter Berücksichtigung des zuvor Gesagten und im Hinblick darauf, dass nach dem Jahresabschluss 2015 noch eine restliche Gebührenausgleichsrückstellung von annähernd 71.900,-- EUR zur Verfügung steht, werden aus heutiger Sicht die Abwassergebühren in Schönberg auch noch 2017 nach Maßgabe jener Abgabensätze erhoben werden können, die durch den 5. Nachtrag zur Schönberger Abwasserabgabensatzung festgesetzt worden waren. Es sei insoweit auch auf den Beschluss der Gemeindevertretung vom 10.12.2015 anlässlich der Beratung über den Jahresabschluss 2014 und die seinerzeit mit vorgelegte Gebührennachkalkulation Bezug genommen.

 

Die Vermögenslage des Eigenbetriebes ist unverändert stabil, wobei sich die Bilanzsumme um 1,16 % von 17.765.524,84 EUR per 31.12.2014 auf nunmehr 17.971.406,71 EUR per 31.12.2015 erhöhte.

 

Die bilanzielle Eigenkapitalquote des Eigenbetriebes belief sich zum Abschlussstichtag auf 63,42 % und hat sich damit gegenüber dem Vorjahr nur geringfügig (um – 0,74 %-Punkte) verändert. Die Eigenmittel des Eigenbetriebes werden gebildet durch das Stammkapital in Höhe von 6.000.000,00 EUR zuzüglich Rücklagen und Bilanzgewinn.

 

Die Auszahlungen für Investitionsmaßnahmen im Jahr 2015 entfielen im Wesentlichen auf den Neubau eines Faulturmes, auf 6 kleinere Baumaßnahmen im Bereich des Regenwasserkanalnetzes sowie auf die Neubeschaffung eines Kfz (Caddy Kasten) und die Ergänzung der sonstigen Betriebsausstattung. Da die entsprechenden Zugänge betragsmäßig über der Summe der zu verbuchenden Abschreibungen lagen, führte dies letztlich dazu, dass sich das Anlagevermögen gegenüber dem 31.12.2014 per Saldo um 319.841,46 EUR (bzw. 1,83 %) auf 17.783.828,83 EUR per 31.12.2015 erhöht hat. Das langfristig zu nutzende Anlagevermögen ist im Wesentlichen durch langfristiges Kapital (Eigenkapital unter Einbeziehung der Darlehen von Kreditinstituten) gedeckt.

 

Der abschließende Prüfungsvermerk des Wirtschaftsprüfers vom 15.09.2016 zum Jahresabschluss 2015 lautet auszugsweise wie folgt:

 

„Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes geben nach unserer Beurteilung keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen.“

 

Das Gemeindeprüfungsamt des Kreises Plön hat der Gemeinde den Prüfungsbericht mit Schreiben vom 22.09.2016 (Az. 11-524.20.5.2) übersandt. Es hat darauf hingewiesen, dass der Jahresabschluss in der geprüften Fassung unverändert von der Gemeindevertretung festzustellen ist. Ergänzende Feststellungen im Sinne des § 14 Abs. 4 Satz 2 KPG wurden von der Prüfungsbehörde nicht getroffen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Verkehrsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, zum Jahresabschluss 2015 des Ortsentwässerungsbetriebes Schönberg/Holstein folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1.   Der Prüfbericht über die Jahresabschlussprüfung 2015 des Ortsentwässerungsbetriebes Schönberg/Holstein wird zur Kenntnis genommen.

 

2.   Der Jahresabschluss 2015 des Ortsentwässerungsbetriebes Schönberg/Holstein wird bei einer Bilanzsumme in Aktiva und Passiva von 17.971.406,71 EUR in der geprüften Fassung festgestellt.

 

3.   Die Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2015, die mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.421,15 EUR bzw. einem Bilanzgewinn in Höhe von 7.969,19 EUR abschließt, wird festgestellt.

 

4.   Der Jahresfehlbetrag 2015 in Höhe von 1.421,15 EUR wird mit dem in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Bilanzgewinn verrechnet.