Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hatte in ihrer Sitzung am 28.01.2016 beschlossen, einen Arbeitskreis ins Leben zu rufen, der die Geschäftsordnung aus dem Jahre 1998 überarbeitet.
Der Arbeitskreis hat sich zweimal
getroffen und den anliegenden Entwurf erarbeitet. Der Entwurf enthält neben
Änderungswünschen aus dem Arbeitskreis heraus auch pflichtige
Bestandteile. Dies sind der § 2Neu „Mitteilungspflichten“ (ergibt sich aus § 32
Abs. 4 Gemeindeordnung) und der § 12Neu „Einwohnerbefragung“ (ergibt sich aus §
16c Abs. 3 Gemeindeordnung). Die gewählten Formulierungen entsprechen dem
Formulierungsvorschlag aus der Kommentierung.
Außerdem
wurde der §29Neu „Datenschutz und Datenverarbeitung“ aufgenommen, da
Geschäftsordnungen hierzu Regelungen enthalten sollen. Hier hat man sich an der
Formulierung in der Geschäftsordnung des Kreises orientiert.
Die
Änderungen sind in „rot“ kenntlich gemacht.
Die Paragrafenreihenfolge und auch das Inhaltsverzeichnis werden nach abschließender Beratung redaktionell angepasst.
Anlagenverzeichnis:
Entwurf Neufassung Geschäftsordnung
Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung,
die Neufassung der Geschäftsordnung gemäß anliegendem Entwurf zu beschließen.