Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 65 für das Gebiet "Ferienzentrum Holm, zwischen Osterwisch, Kapellenweg, K 15 und An den Salzwiesen"
hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Vorlage
SCHÖN/BV/081/2016
Aktenzeichen
III.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Schönberg hat in der Sitzung der Gemeindevertretung am 14.04.2016 den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 65 gefasst. In der Sitzung des Planungsausschusses am 26.04.2016 wurde der Entwurf der Planung beschlossen und zur Offenlegung bestimmt. Die Planunterlagen haben sodann in der Zeit vom 12.05.2016 bis 13.06.2016 öffentlich ausgelegen. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 09.05.2016 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Nach dem Offenlegungsverfahren musste der Planentwurf noch einmal inhaltlich geändert werden. Insbesondere wurden Flurstücke, die nicht im Eigentum des Vorhabenträgers stehen, aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes herausgenommen. Die Änderung des Bebauungsplanes nach dem Offenlegungsverfahren erforderte die Durchführung eines erneuten Offenlegungsverfahrens. In der Sitzung des Planungsausschusses am 19.07.2016 wurde der geänderte Planentwurf beschlossen und zur erneuten Offenlegung bestimmt. Es wurde beschlossen, dass Anregungen nur noch zu den Änderungen vorgetragen werden können und dass die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange auf 14 Tage verkürzt werden. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte sodann vom 08.08.2016 bis 22.08.2016. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 21.07.2016 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Es wird empfohlen, die Abwägung der während des Offenlegungsverfahrens vorgetragenen Anregungen den Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros entsprechend vorzunehmen. Planänderungen sind mit der Abwägung der Anregungen nicht mehr verbunden. Der Bebauungsplan ist damit als Satzung zu beschließen. Die Abwägung wird in der Sitzung von Herrn Dr. Heisel ausführlich erläutert. Da keine Planänderungen mehr vorzunehmen sind, wird auf die Übersendung der vollständigen Planunterlagen verzichtet, diese liegen Ihnen bereits vor.  


Anlagenverzeichnis:

 

Abwägungsvorschläge


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Abwägung der im Rahmen des Offenlegungsverfahrens vorgetragenen Anregungen den Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros entsprechend vorzunehmen (Abwägungsbeschluss).

 

  1. Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 65, bestehend aus der Planzeichnung Teil A und dem Text Teil B als Satzung zu beschließen (Satzungsbeschluss). Der Vorhaben- und Erschließungsplan, die Begründung mit Umweltbericht, die artenschutzrechtliche Bewertung, die Biotoptypenkartierung, das hydraulische Gutachten sowie die schalltechnische Untersuchung werden gebilligt und damit Bestandteil des Bebauungsplanes.

 

  1. Der Bebauungsplan ist auszufertigen und durch Bekanntmachung im Probsteier Herold rechtskräftig zu machen.