Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 65 für das Gebiet "Ferienzentrum Holm, zwischen Osterwisch, Kapellenweg, K 15 und An den Salzwiesen"
Vorlage
SCHÖN/BV/080/2016
Aktenzeichen
III.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung Schönberg hat in der Sitzung am 14.04.2016 den Aufstellungsbeschluss zur o.g. Planung gefasst. Nach der Durchführung des Planverfahrens ist nunmehr der Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur Planung zu fassen. Zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan gehört gemäß § 12 Baugesetzbuch auch ein Durchführungsvertrag, der die Umsetzung der Planung sicherstellen soll.

 

In der Anlage wird der von der Verwaltung und dem Juristen, Herrn Dr. Becker, geprüfte Durchführungsvertrag zur Beschlussfassung überreicht. Die Planunterlagen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 65 wurden nach der erneuten Offenlegung nicht mehr geändert, sodass Ihnen diese Unterlagen bereits vorliegen. Der Erläuterungstext zur Erschließungsplanung wird dieser Vorlage beigefügt. Die Erschließungsplanung wurde von Seiten der Verwaltung sowie von Herrn Matthies als Leiter des Ortsentwässerungsbetriebes geprüft und für gut befunden. Die Ausführungspläne zum Straßenbau, zur Entwässerung, etc. liegen zur Sitzung vor, sie entsprechen den Festsetzungen des Bebauungsplanes.


Anlagenverzeichnis:

 

Durchführungsvertrag

Erläuterungsbericht Erschließungsplanung


Beschlussvorschlag:

 

Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 65 für das Gebiet „Ferienzentrum Holm, zwischen Osterwisch, Kapellenweg, K 15 und An den Salzwiesen“ in der vorliegenden Fassung zu beschließen.