Sachverhalt:
Im Entwurf wird die 1.
Nachtragshaushaltssatzung 2016 der Gemeinde Krummbek mit dem
Nachtragshaushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils 592.000 € aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 209.800 EUR veranschlagt worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.
Der investive Teil des Etats, d.h. der Vermögenshaushalt,
weist Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 170.000 EUR
auf. Diese sind im Vergleich zum Ursprungshaushalt um 168.300 € gestiegen. Zur
anteiligen Finanzierung dieser Maßnahmen bedarf es jetzt einer Kreditaufnahme i.H.v. 134.700 EUR. § 2 der
Nachtragshaushaltssatzung beinhaltet demgemäß die Festsetzung eines derartigen
Gesamtbetrages der Kredite.
Die Hebesätze für die Realsteuern werden mit
der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016 der Gemeinde Krummbek nicht verändert.
Die Gründe, die das Aufstellen eines
Nachtragshaushaltes für das Haushaltsjahr 2016 erfordern, sind ausführlich im
Vorbericht des Nachtrages erläutert. Um Wiederholungen zu vermeiden wird an
dieser Stelle auf den Vorbericht verwiesen
Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:
Der
Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Nachtragshaushaltssatzung
2016 mit dem Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen sowie das
Investitionsprogramm gemäß Entwurf zu beschließen.
Beschlussvorschlag für die
Gemeindevertretung:
Auf Empfehlung
des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die
Nachtragshaushaltssatzung 2016 mit dem Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen
sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf.