Betreff
1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan 2016
Vorlage
KRUMM/BV/012/2016
Aktenzeichen
II.910.02.10
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Entwurf wird die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016 der Gemeinde Krummbek mit dem Nachtragshaushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils 592.000 € aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 209.800 EUR veranschlagt worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.

 

Der investive Teil des Etats, d.h. der Vermögenshaushalt, weist Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 170.000 EUR auf. Diese sind im Vergleich zum Ursprungshaushalt um 168.300 € gestiegen. Zur anteiligen Finanzierung dieser Maßnahmen bedarf es jetzt einer Kreditaufnahme i.H.v. 134.700 EUR. § 2 der Nachtragshaushaltssatzung beinhaltet demgemäß die Festsetzung eines derartigen Gesamtbetrages der Kredite.

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016 der Gemeinde Krummbek nicht verändert.

 

Die Gründe, die das Aufstellen eines Nachtragshaushaltes für das Haushaltsjahr 2016 erfordern, sind ausführlich im Vorbericht des Nachtrages erläutert. Um Wiederholungen zu vermeiden wird an dieser Stelle auf den Vorbericht verwiesen

 

 


Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Nachtragshaushaltssatzung 2016 mit dem Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf zu beschließen.

 

 

Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Nachtragshaushaltssatzung 2016 mit dem Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf.