Betreff
Jahresrechnung 2015 des Schulverbandes Probstei
Vorlage
SV/BV/014/2016
Aktenzeichen
II.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Nach der Jahresrechnung, die hiermit zur Beratung und Genehmigung vorgelegt wird, belief sich im Jahr 2015 das endgültige Anordnungssoll der Einnahmen und Ausgaben

 

a)  im Verwaltungshaushalt auf     3.249.173,11 EUR,

b)  im Vermögenshaushalt  auf     3.712.070,02 EUR.

 

Insgesamt ließ sich dabei der Haushaltsausgleich herbeiführen. Darüber hinaus fiel der Kreditbedarf, der aus dem Etat des Jahres 2015 resultiert, um 213.000,00 EUR geringer aus, als dies nach den ursprünglichen Festsetzungen per Haushaltssatzung zu erwarten war. Zudem konnte ein Betrag von 156.000,00 EUR – als Jahresüberschuss 2015 gemäß § 39 Abs. 3 Satz 2 der Gemeindehaushaltsverordnung – der Rücklage zugeführt werden.

 

Zum Ablauf des Verwaltungshaushaltes lässt sich im Einzelnen folgendes berichten:

 

Gegenüber jenem Haushaltsplan, den die Schulverbandsvertretung am 19.11.2014 beschlossen hatte, weist die Jahresrechnung im Verwaltungshaushalt eine Abschlussverbesserung um 178.270,02 EUR auf. Dies belegt die Tatsache, dass Rücklagen, die ursprünglich in einem Umfang von 68.000,00 EUR zur Stützung des Verwaltungshaushaltes herangezogen werden sollten, für diesen Zweck dann doch nicht eingesetzt werden mussten (vgl. Haushaltsstelle [ HHST ] 9100.28000, Seite 33 der Jahresrechnung, bzw. HHST 9100.31000/.90000, Seite 50). Stattdessen konnten noch 110.270,02 EUR mehr dem Vermögenshaushalt zugeführt werden, als dies anfangs geplant war (siehe HHST 9100.86000, Seite 33, bzw. HHST 9100.30000, Seite 50). Folgende Faktoren haben hierzu beigetragen:

 

Die Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb (Hauptgruppe 1) übertrafen um insgesamt 80.933,91 EUR die Planvorgaben. Diese Mehreinnahmen resultierten insbesondere mit einem saldierten Betrag von 36.803,64 EUR aus Schulkostenbeiträgen, mit 22.208,33 EUR aus zusätzlichen Benutzungsentgelten für Schüler- und Hortbetreuung sowie mit 13.135,87 EUR aus höheren Zuwendungen für die Schulsozialarbeit.

 

Auch die Kostenbeteiligungen an den Schülerbeförderungskosten lagen letztlich über dem Planansatz, nachdem der Kreis Plön aufgrund des Abrechnungsergebnisses für das Jahr 2014 noch eine Nachzahlung zu erbringen hatte. Durch diese Nachzahlung ließ sich nicht nur der 2015 entstandene Mehrbedarf an den Aufwendungen für die Schülerbeförderung i.H.v. 26.534,78 EUR decken, sondern auch die entfallene (aber seinerzeit noch veranschlagte) Elternbeteiligung an diesen Beförderungskosten nahezu vollständig kompensieren.

 

Der Plan-Ablauf-Vergleich weist zudem für den Bereich des sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwandes (Hauptgruppe 5/6) eine Abschlussverbesserung um insgesamt 115.266,64 EUR aus, und zwar aufgrund der Tatsache, dass die Ausgaben für die Gebäudebewirtschaftung und -reinigung in diesem Umfang hinter den Planansätzen zurückblieben. Dabei spielte nicht zuletzt die zeitversetzte Fertigstellung neuer Räumlichkeiten am Schulzentrum Schönberg eine Rolle.

 

Auch bei den Zinsaufwendungen (Gruppe 80) konnten durch die hinausgezögerte Neuaufnahme eines Kredites und auch durch Zinsanpassungen Einsparungen i.H.v. 28.021,92 EUR erzielt werden.

 

Die Personalausgaben (Hauptgruppe 4) überstiegen dagegen bei einer letztlich verbuchten Summe von 873.749,93 EUR um rund 1,7 % jenen Gesamtbetrag, der hierfür im Etat des Jahres 2015 bereitgestellt worden war. Ursächlich hierfür sind letztlich die zusätzlichen Personalaufwendungen, die mit der von der Schulverbandsvertretung beschlossenen Einrichtung einer weiteren Hortgruppe zum Schuljahresbeginn 2015/2016 einher gingen. Daraus ergaben sich andererseits aber auch – wie vorstehend bereits angesprochen – entsprechend höhere Benutzungsentgelte.

 

Ebenso lagen 2015 die vom Schulverband Probstei geleisteten Zuweisungen und Zuschüsse (Hauptgruppe 7) über den Planvorgaben – und zwar aufgrund der von der Schulverbandsvertretung beschlossenen Verlängerung der 2. Stelle für Schulsozialarbeit am Schulzentrum Schönberg. Es sei in diesem Zusammenhang auf die Ausführungen im weiteren Verlauf dieser Verwaltungsvorlage zu den 2015 entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben Bezug genommen. Allerdings korrespondierten mit diesem zusätzlichen Mittelbedarf wiederum Mehreinnahmen (wie zuvor auch schon erwähnt).

 

Im Ergebnis führten die vorstehend genannten Faktoren dann dazu, dass sich 2015 die Zuführung zum Vermögenshaushalt letztlich auf einen Betrag von 335.070,02 EUR belief (= + 110.270,02 EUR, siehe oben). Der endgültige Zuführungsbetrag ist deutlich höher als die zu leistenden Darlehenstilgungen ( = 218.429,67 EUR bei HHST 9100.97880, siehe Seite 50 der Jahresrechnung), so dass sich demzufolge 2015 ein freier Finanzspielraum i.H.v. 116.640,35 EUR ergeben hat.

 

Der Vermögenshaushalt wurde weitestgehend im Rahmen der vorgegebenen Haushaltsansätze abgewickelt. Im Vergleich zum Haushaltsplan war ein Mehrbedarf lediglich zu verzeichnen für den Erwerb beweglichen Vermögens an der Grundschule Schwartbuck (5.871,44 EUR), für notwendig gewordene Deckensanierungsarbeiten und die Erneuerung/Sanierung der Elektroinstallationen in der Grundschule An den Salzwiesen (21.442,64 EUR) sowie für die von der Schulverbandsvertretung beschlossenen IT-Ausstattung der Oberstufe an der Gemeinschaftsschule Probstei (49.720,92 EUR). Insgesamt fielen dann 2015 IST-Ausgaben für investive Zwecke wie folgt an:

 

für Baumaßnahmen mit

1.002.239,09

EUR

und für den Erwerb beweglichen Vermögens mit

222.421,82

EUR

 

    ___________________________________

 

1.224.660,91

EUR

 

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Investitionsschwerpunkte bildeten

 

Ø  die Erweiterungsmaßnahmen im Bereich der Grundschule an den Salzwiesen (incl. der Erstausstattung der neuen Räumlichkeiten) sowie

 

Ø  die Erweiterung der Gemeinschaftsschule Probstei incl. der Erstausstattung der gymnasialen Oberstufe).

 

Einige Investitionsmaßnahmen ließen sich bis zum Ende des Haushaltsjahres noch nicht bzw. nicht in vollem Umfang finanziell abwickeln. In diesen Fällen weist die Jahresrechnung Haushaltsausgabereste aus, deren Summe sich per 31.12.2015 im Verwaltungshaushalt auf 775,72 EUR sowie im Vermögenshaushalt auf 2.912.719,68 EUR belief und sich auf 17 Haushaltsstellen des Etats verteilt (vgl. hierzu die Auflistung auf Blatt 6 der Jahresrechnung). Größte Einzelpositionen sind dabei die HHST 2812.95000 und 2113.95010 (Erweiterung der Gemeinschaftsschule Probstei bzw. der Grundschule) mit insgesamt 2.755.314,65 EUR.

 

Beim Jahresabschluss verblieben auch einige Kasseneinnahmereste, und zwar mit einer Gesamtsumme von 8.690,73 EUR (siehe Blatt 7 der Jahresrechnung).

 

Nachfolgend noch einige Anmerkungen zu den im Haushaltsjahr 2015 entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben:

 

Unter Berücksichtigung der Bewirtschaftungsgrundsätze, die durch die §§ 4 und 5 der Haushaltssatzung und ggf. ergänzende Deckungsvermerke im Haushaltsplan vorgegeben worden sind, waren 2015 Überschreitungen gemäß § 82 der Gemeindeordnung (GO) in einem Gesamtumfang von 124.376,61 EUR (= 1,79 % des Haushaltsvolumens) zu ver-zeichnen. Davon entfielen 47.341,61 EUR auf den Verwaltungshaushalt und 77.035,00 EUR auf den Vermögenshaushalt. Die wesentlichsten Überschreitungen waren zu verzeichnen bei den Personalaufwendungen im Hort-Bereich (nach der von der Schulverbandsvertretung am 21.05.2015 beschlossenen Einrichtung einer weiteren Gruppe zum Schuljahresbeginn 2015/2106), beim Personalkostenzuschuss für eine sozialpädagogische Fachkraft (nach der ebenfalls von der Schulverbandsvertretung am 21.05.2015 beschlossenen Verlängerung der 2. Stelle für Schulsozialarbeit am Schulzentrum Schönberg), bei der Sanierung der Grundschule an den Salzwiesen (notwendig gewordene Deckensanierungsarbeiten sowie Erneuerung/Sanierung der Elektroinstallationen in der Hauptverteilung sowie in Flur / Küche) und letztlich bei der IT-Ausstattung der Oberstufe der Gemeinschaftsschule Probstei. Es sei insoweit auch auf die in der Jahresrechnung enthaltene Überschreitungsliste (Blatt 8) Bezug genommen.

 

In diesem Zusammenhang ist jedoch auf die Regelungen in § 4 der Haushaltssatzung hinzuweisen. Danach ist der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung der Verbandsvorsteher seine Zustimmung erteilen kann, auf 10.000,00 EUR (je Einzelfall) festgesetzt worden. Die Genehmigung der Schulverbandsvertretung gilt in den betreffenden Fällen als erteilt.

 

Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen und nach Auswertung jener Buchungsvorfälle, die bei den in der Überschreitungsliste aufgeführten Haushaltsstellen zu verzeichnen waren, verblieb beim Jahresabschluss 2015 nur eine genehmigungspflichtige außerplanmäßige Ausgabe – und zwar für die IT-Ausstattung der Oberstufe. Und diese Genehmigung ist bereits durch die Schulverbandsvertretung in deren Sitzung am 21.05.2015 erteilt worden. Denn anlässlich des Beschlusses zur Umsetzung des vorgestellten IT-Konzeptes wurde zugleich dem seinerzeit dargestellten Finanzierungsvorschlag zugestimmt, d.h. der Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe durch außerplanmäßige Mehreinnahmen [Verkaufserlös].

 

Mit Blick auf das Gesamtergebnis der Jahresrechnung 2015 bleibt noch festzustellen, dass letztlich in allen Überschreitungsfällen die nach § 82 GO geforderte Deckung gewährleistet war.

 

Darüber hinaus lässt sich zum vorliegenden Jahresabschluss 2015 noch folgendes berichten:

 

a)  Der Schuldenstand des Schulverbandes betrug am Ende des zurückliegenden Haushaltsjahres 7.213.900,41 EUR. Die im Jahr 2015 noch zurückgestellte Darlehensneuaufnahme i.H.v. 3.072.000,-- EUR ist in diesem Betrag nicht enthalten. Wie den einleitenden Ausführungen dieser Vorlage bereits zu entnehmen war, musste dabei allerdings der per Haushaltssatzung 2015 festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite in einem Umfang von 213.000,00 EUR nicht ausgeschöpft werden.

 

b)  Der Rücklagenbestand des Schulverbandes Probstei belief sich per 31.12.2015 auf exakt 269.077,72 EUR (wovon im Jahr 2016 plangemäß 49.000,00 EUR zur Stützung des Verwaltungshaushalt und 220.000,00 EUR zur Finanzierung der weiteren IT-Ausstattung und der NaWi-Raum-Ausstattung der Oberstufe an der Gemeinschaftsschule Probstei eingesetzt werden sollen).

 

c)  Spenden, über die nach § 76 Abs. 4 Satz 5 der Gemeindeordnung zu berichten ist, sind dem Schulverband Probstei im Jahr 2015 in Höhe von insgesamt 8.678,30 EUR zugeflossen. Den Mitgliedern der Schulverbandsvertretung wird hierzu noch eine gesonderte Auflistung zugehen.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Jahresrechnung 2015 des Schulverbandes Probstei

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Schulverbandsvertretung, die Jahresrechnung 2015 des Schulverbandes Probstei festzustellen.