Sachverhalt:
Im Entwurf wird die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016 der Gemeinde
Stein mit dem Nachtragshaushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung
vorgelegt.
Der Verwaltungshaushalt weist dabei
Einnahmen und Ausgaben in Höhe
von jeweils 1.506.000 € aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben
in einer Größenordnung von je 506.800 EUR veranschlagt worden. Dementsprechend
liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes
Zahlenwerk vor.
Der investive Teil des Etats, d.h. der Vermögenshaushalt, weist
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 464.200 EUR aus.
Diese sind im Vergleich zum Ursprungshaushalt um 400.200 EUR gestiegen. Zur
anteiligen Finanzierung dieser Maßnahmen bedarf es jetzt einer Kreditaufnahme
i.H.v. 378.900 EUR. § 2 der
Nachtragshaushaltssatzung beinhaltet demgemäß die Festsetzung eines derartigen
Gesamtbetrages der Kredite.
Die Höhe der Hebesätze für die Realsteuern ändert sich mit der 1.
Nachtragshaushaltssatzung 2016 der Gemeinde Stein nicht.
Die Gründe, die das Aufstellen eines Nachtragshaushaltes für das
Haushaltsjahr 2016 erfordern, sind ausführlich im Vorbericht des Nachtrages
erläutert. Um Wiederholungen zu vermeiden wird an dieser Stelle auf den
Vorbericht verwiesen.
Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:
Die Gemeindevertretung beschließt die Nachtragshaushaltssatzung 2016 mit dem Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf.