Betreff
1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan 2016
Vorlage
LUTTE/BV/003/2016
Aktenzeichen
II.910.02.12
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Entwurf wird die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016 der Gemeinde Lutterbek mit dem Nachtragshaushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen in Höhe von 423.600 € und Ausgaben in Höhe von 479.400 € aus. Der Verwaltungshaushalt ist demnach nicht ausgeglichen. Es besteht ein Sollfehlbetrag in Höhe von 55.800 €.

Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 311.500 EUR veranschlagt worden.

 

Der investive Teil des Etats, d.h. der Vermögenshaushalt, weist Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 304.100 EUR aus. Diese sind im Vergleich zum Ursprungshaushalt um 300.000 EUR gestiegen. Zur anteiligen Finanzierung dieser Maßnahmen bedarf es jetzt einer Kreditaufnahme i.H.v. 302.900 EUR. § 2 der Nachtragshaushaltssatzung beinhaltet demgemäß die Festsetzung eines derartigen Gesamtbetrages der Kredite.

 

Die Hebesätze für die Realsteuern ändern sich mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016 der Gemeinde Lutterbek nicht.

 

Die Gründe, die das Aufstellen eines Nachtragshaushaltes für das Haushaltsjahr 2016 erfordern, sind ausführlich im Vorbericht des Nachtrages erläutert. Um Wiederholungen zu vermeiden wird an dieser Stelle auf den Vorbericht verwiesen


Beschlussvorschlag für den Hauptausschuss:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf zu beschließen.

 

 

Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Auf Empfehlung des Hauptausschusses beschließt die Gemeindevertretung die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf.