Betreff
Benutzungs- und Gebührensatzung für die Bücherei der Gemeinde Schönberg
Vorlage
SCHÖN/BV/067/2016
Aktenzeichen
I.4
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 26.05.2016 wurde eine neue Benutzungs- und Gebührensatzung für die Bücherei der Gemeinde Schönberg (Büchereisatzung) beschlossen. Seinerzeit hatte man die veraltete Satzung redaktionell angepasst und die Zahlung von Versäumnisgebühren für die verspätete Rückgabe von Medien eingeführt.

 

Der § 10 des Satzungsentwurfes hatte folgenden Inhalt:

 

§ 10

Höhe der Gebühr

 

(1) Die Jahresgebühr beträgt für

 

1.

volljährige Einzelpersonen

12,00 EUR

 

2.

Familien (alle zu einem Haushalt gehörigen Angehörigen)

18,00 EUR

 

3.

Wehr- und Bundesfreiwilligendienstleistende, Auszubildende, Ableistende eines Berufsfindungsjahres, Ableistende eines freiwilligen Sozialen Jahres, Ableistende eines freiwilligen Ökologischen Jahres, Empfänger/innen von laufenden Leistungen nach dem SGB II und dem 3. und 4. Kapitel SGB XII

 

 

 

 

  6,00 EUR

 

(2) Von der Gebührenpflicht sind befreit

 

            1. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres,

            2. Schülerinnen und Schüler,

            3. Studierende an Hoch- oder Fachhochschulen,

            4. Erziehungs- oder Lehrkräfte an Kindergärten und Schulen zum Zwecke

                der Leseförderung oder einer sonstigen Unterrichtshilfe,

            5. durch die Jugendämter anerkannte Jugendgruppenleiter/innen,

            6. Inhaber einer gültigen OstseeCard.

 

(3)   Das Vorliegen der Voraussetzungen nach Absatz 1 Nummer 2 und 3 sowie Absatz 2 ist bei Entstehen der Gebührenpflicht nachzuweisen. Eine nachträgliche Erstattung der Gebühr erfolgt nicht.

 

(4)   Für Medien der Gemeindebücherei, die nach Ablauf der Leihfrist nicht zurückgegeben werden, ist eine Versäumnisgebühr zu entrichten. Sie beträgt pro Medieneinheit und Ausleihtag 0,20 Euro. Die Versäumnisgebühr ist auch zu entrichten, wenn der/die Benutzer/in eine schriftliche Mahnung nicht erhalten hat.

 

(5)   Eine Versäumnisgebühr wird nicht fällig bei Verlust eines Mediums. In diesen Fällen gelten die Regelungen des § 5 Abs. 4.

 

Die Gemeindebücherei ist nicht verpflichtet, der Benutzerin/ dem Benutzer das erstmalige Versäumen der Rückgabefrist schriftlich mitzuteilen; für die Fälligkeit der Gebühr ist lediglich das Überschreiten des Fristdatums maßgebend. Das Überschreiten der Rückgabefrist um mehr als zwei Wochen wird der Benutzerin/dem Benutzer schriftlich mitgeteilt, wobei die Pflicht zur Zahlung der Versäumnisgebühr bereits mit dem Überschreiten der von der Gemeindebücherei festgesetzten Nachfrist zur Rückgabe der Medien entsteht.

 

Die in kursiv dargestellte Regelung beinhaltet das Problem, dass bei dieser Formulierung die Versäumnisgebühr erst dann einsetzt, wenn die Büchereimitarbeiterinnen schriftlich eine Nachfrist gesetzt haben. Dieses war bei der Entwurfserstellung so nicht gewollt. Vielmehr sollte ohne das ein Mahnschreiben erfolgt, eine Verzugsgebühr erhoben werden können. Das wurde in dem Satzungsentwurf auch so zum Ausdruck gebracht.

 

Diese Problematik ist leider erst nach Beschlussfassung und bei der Besprechung der Umsetzung mit den Mitarbeiterinnen aufgefallen und soll durch Streichung des kursiv geschriebenen Satzes entfallen. Das erspart Verwaltungsaufwand und sorgt für mehr Klarheit in den Satzungsregelungen.

 

In Anbetracht der Tatsachen, dass die Leserinnen und Leser vorab über die Satzungsänderung umfassend informiert werden sollen und dass die verwaltungsmäßige Umsetzung noch vorbereitet werden muss, schlage ich vor, dass die Satzung mir Wirkung vom 01.09.2016 in Kraft tritt. Entsprechend ist die Formulierung im § 15 des Satzungsentwurfes anzupassen.

 

Eine Ausfertigung des geänderten Satzungsentwurfes ist dieser Vorlage beigefügt.

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Entwurf der Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Bücherei der Gemeinde Schönberg (Büchereisatzung)


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Bücherei der Gemeinde Schönberg (Büchereisatzung) in der vorgelegten Fassung.