Betreff
Anmeldesituation Kitas für das Jahr 2016/2017
Vorlage
LABOE/BV/055/2016
Aktenzeichen
III.4-4640.11
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Es wird Bezug auf die Vorlage LABOE/BSKS/02/2016 genommen, die in der Sitzung des BSKS am 26.04.2016 beraten wurde.

 

Nachzutragen ist, dass sich die Bedarfssituation durch den Eingang weiterer Anmeldungen weiter erhöht hat. Aktuell fehlen 17 Plätze für Kinder im Alter unter 3 Jahren, wovon 6 erst im 1. Halbjahr 2017 benötigt werden. Für Kinder im Alter über drei Jahren ergibt sich ein aktueller Fehlbedarf von 10 Plätzen.

 

In Ausführung des Beschlusses des BSKS vom 26.04.2016 wurde der Sachstand zur aktuellen Bedarfsplanung gem. § 6 KiTaG beim Kreis Plön erfragt. Die schriftliche Antwort des Leiters des zuständigen Amtes für Jugend und Sport des Kreises Plön vom 23.06.2016 ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Herr Brößkamp kommt zu dem Ergebnis, dass die in der Vorlage der Amtsverwaltung (LABOE/BSKS/02/2016) aufgezeigten kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen zielführend und notwendig sind.

 

Wie vom Ausschuss gewünscht, wurde seitens der Amtsverwaltung beim AWO Elternservice in Schönkirchen, der die Ausbildung von Tagespflegekräften im Kreis Plön durchführt, nachgefragt, ob aktuell potentielle Kräfte zur Durchführung von Tagespflegeangeboten in Laboe zur Verfügung stehen würden. Dies wurde von dort bejaht. Eine Abfrage hat ergeben, dass 3 bis 4 Absolventinnen des aktuellen Kurses, der im Juli/August endet,  Interesse an einer Tätigkeit als Tagesmutter in Laboe hätten.

 

Sollte sich die Gemeinde Laboe für die Einrichtung von Tagespflegeplätzen als kurzfristige Maßnahme zur Schaffung zusätzlicher u3-Betreuungsplätze entscheiden, wäre festzulegen, welches der beiden auf Seite 5 der Vorlage LABOE/BSKS/02/2016 dargestellten Modelle umgesetzt und ob dies in Eigenregie der Gemeinde oder in Trägerschaft eines freien Trägers (Wohlfahrtsverband) durchgeführt werden soll. Bei einer angestrebten freien Trägerschaft wäre ein Interessenbekundungsverfahren unter potentiell in Frage kommenden Verbänden durchzuführen. Nachzutragen ist hierzu, dass nach aktuellem Kenntnisstand voraussichtlich keine Bundesmittel mehr für die Festanstellung von Tagespflegekräften zur Verfügung stehen.

 

Hinsichtlich der als kurzfristige Maßnahme zur Versorgung von bisher nicht untergebrachten Kindern im Alter über 3 Jahren angedachten Überbelegung der vorhandenen Gruppen unter Ausschöpfung der Spielräume der KiTaVO, hat eine Nachfrage bei den Laboe Kindertagesstätten ergeben, dass theoretisch in den beiden Elementargruppen der DRK-KiTa, die bereits mit je 22 Kindern belegt sind, nach der KiTaVO die Möglichkeit einer Überbelegung bis zu 25 Kindern vorhanden ist. Damit könnten bis zu 6 weitere Kinder im Alter über 3 Jahren untergebracht werden. Nach dem zwischenzeitlich mit dem DRK-OV neu abgeschlossenen Vertrag, ist die KiTa verpflichtet, die rechtlichen Möglichkeiten der Überbelegung auszuschöpfen. Fraglich ist jedoch, ob eine solche Belegung räumlich und personell umgesetzt werden kann. Dies wäre im Dialog mit dem Träger und der Kindertagesstättenaufsicht des Kreises zu verhandeln, dabei können durch den Kreis Genehmigungsbedingungen formuliert werden, wie z.B. eine verbesserte Personalausstattung. In der Kindertagesstätte der ev. Kirchengemeinde besteht theoretisch die Möglichkeit, die bestehende Elementargruppe, die aufgrund räumlicher Verhältnisse bisher nur mit 10 Plätzen genehmigt ist, auf 12 Plätze zu erweitern, da zwischenzeitlich das Raumangebot verbessert wurde. Da diese Gruppe im Personalbedarf derzeit nur mit einer Fachkraft berechnet ist, ist von der Notwendigkeit eines zusätzlichen Personaleinsatzes auszugehen. Auch hier ist ein Dialog mit Träger und Kindertagesstättenaufsicht erforderlich.

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Stellungnahme des Amtes für Jugend und Sport des Kreises Plön zur Bedarfsentwicklung im Bereich der Kindertagesbetreuung in der Gemeinde Laboe vom 23.06.2016


Beschlussvorschlag:

 

Der BSKS empfiehlt der Gemeindevertretung:

 

1.    die Umsetzung der in der Verwaltungsvorlage LABOE/BSKS/02/2016 beschriebenen kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen zur Schaffung von bedarfsgerechten Kinderbetreuungsplätzen zu beschließen.

 

2.    Als ersten Schritt die Schaffung von Kindertagespflegeplätzen in Form der Variante 1, jedoch möglichst in freier Trägerschaft zu realisieren. Die Amtsverwaltung wird beauftragt in Kooperation mit der Bürgermeisterin die dazu notwendigen Schritte einzuleiten und insbesondere ein Interessensbekundungsverfahren durchzuführen sowie geeignete anmietbare Wohnungen zu erkunden.

 

3.    die Amtsverwaltung in Kooperation mit der Bürgermeisterin zu beauftragen, im Dialog mit den Einrichtungsträgern und der Kindertagesstättenaufsicht des Kreises die Möglichkeiten und Bedingungen für eine Überbelegung der vorhandenen Elementargruppen in beiden Einrichtungen zu verhandeln.