Betreff
Barrierearme Umgestaltung der Bushaltestellen im Gemeindegebiet - Förderquote
Vorlage
SCHÖN/BV/064/2016
Aktenzeichen
II.3
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PbefG) ist die Einführung der Barrierefreiheit im Bereich des öffentlichen Personalverkehrs nunmehr gesetzlich festgeschrieben worden. Die Überarbeitung des PbefG folgt damit den europäischen Richtlinien zur Inklusion und beschreibt das Ziel, dass bis zum 1. Januar 2022 alle Bushaltestellen behindertengerecht und barrierefrei ausgebaut sein sollen. Der Kreis Plön hat bei einer Antragstellung zum Bau von systemgerechten Bushaltestellen eine Zuweisung von bis zu 75 % der förderfähigen Kosten in Aussicht gestellt.

 

Die Gemeinde Schönberg hat für insgesamt 5 Bushaltestellen Anträge auf Kreiszuwendungen für den systemgerechten Ausbau eingereicht (siehe Liste im Anhang). Die Summe der geschätzten Investitionen für die 5 Bushaltestellen beträgt 248.354,79 € brutto. Bei einer Förderquote von 75% hätte die Förderung bis zu 186.266,00 € betragen können.

 

Der Kreis Plön hat in einer E-Mail vom 14.06.2016 mitgeteilt, dass der Gemeinde Schönberg aufgrund des hohen Antragsvolumens in diesem Jahr nach fachtechnischer Prüfung lediglich eine Förderquote in Höhe von 31% zugesprochen werden kann. Für die Gemeinde Schönberg würde sich daraus eine Zuweisung in Höhe von 52.080,00 € ergeben. Weiterhin erkennt der Kreis einen Teil der Kosten (z.B. für den Rückbau und die Nebenkosten) nicht an. Der Kreis fragt, ob die Gemeinde Schönberg trotz der geminderten Förderquote Ihr Antragsvolumen aufrechterhalten möchte. Der Kreis bittet um eine Rückmeldung bis zum 30.06.2015, um der Gemeinde in Folge einen entsprechenden Bewilligungsbescheid zukommen zu lassen.

 

Herr Ehlers schlägt vor, im Jahre 2016 zunächst zwei Bushaltstellen unter Beantragung der Fördermittel des Kreises Plön systemgerecht auszubauen. Dieses könnten z. B. die Bushaltestelle Nr. 11 Ostseestraße, Fahrtrichtung Schule, Hühnerbek sowie die Bushaltestelle Nr. 17 Kuhlenkamp, Fahrtrichtung Fiefbergen sein. Bei einer Förderquote von 31 % ergeben sich für die Gemeinde Schönberg für den systemgerechten Umbau der beiden vorgeschlagenen Bushaltestellen folgende Kosten:

 

 

Bushaltestelle

Eingereichte
Bruttokosten

Anerkannte
Bruttokosten

31% Förderung

Eigenanteil
Gemeinde Schönberg

11 Ostseestraße
Fahrtrichtung Schule, Hühnerbek

54.859,00 €

37.500,00 €

11.625,00 €

43.234,00 €

17 Kuhlenkamp
Fahrtrichtung Fiefbergen

48.754,30 €

32.500,00 €

10.075,00 € 

38.679,30 €

Summen

103.613,30 €

70.000,00 €

21.700,00 €

81.913,30 €

 

 

Nach telefonischer Rücksprache mit dem Kreis Plön werden die nicht in Anspruch genommenen Fördermittel für den im Jahre 2016 nicht durchgeführten Umbau von beantragten Bushaltestellen neu auf die tatsächlich umgesetzten Bushaltestellen verteilt. Das bedeutet, das sich die Förderquote für die beiden Bushaltestellen prozentual verbessern wird, weil alleine die Gemeinde Schönberg Fördermittel für die drei nicht umgesetzten Bushaltestellen in Höhe von 30.380,00 € nicht in Anspruch nimmt. Die Erhöhung der Förderquote ist zur Zeit nicht einschätzbar, da sie von der Entscheidung der anderen Gemeinden des Kreises Plön, an der Förderung Ihrer beantragten Bushaltestellen festzuhalten, abhängt.  

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Verkehrsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den Förderantrag für den behindertengerechten Umbau von folgenden 2 Bushaltestellen zu beantragen und stimmt den überplanmäßigen Ausgaben zu:

 

  • Ostseestraße - Fahrtrichtung Schule, Hühnerbek
  • Kuhlenkamp - Fahrtrichtung Fiefbergen