Betreff
3. Änderung der Satzung über die Benutzung der Gemeinschaftskindertagesstätte Wendtorf vom 7.7.2012
Vorlage
WENDT/BV/007/2016
Aktenzeichen
III.4-4640.20
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Satzung über die Benutzung der Gemeinschaftskindertagesstätte der Gemeinde Wendtorf vom 17.7.2012 in der Fassung der zweiten Änderungssatzung vom 18.7.2014 (Anlage 1) bedarf einiger Anpassungen die im Entwurf der 3. Änderung der Satzung über die Benutzung der Gemeinschaft Kindertagesstätte der Gemeinde Wendtorf vom 7.7.2012 dargestellt sind (Anlage 5).

 

In Art. 1 wird das Aufnahme- und Platzvergabeverfahren der inzwischen vorliegenden „Empfehlung zur Vereinheitlichung der Anmeldeverfahren und Platzvergabekriterien für die Aufnahme in Kindertagesstätten im Kreis Plön“ angepasst.

 

In Kindertagesstätten soll regelmäßig Fachberatung und Qualitätsentwicklung erfolgen, das Konzept der Kindertagesstätte sieht solche Maßnahmen ebenfalls vor. Um diese Vorgaben umsetzen zu können, ist es jedoch erforderlich die Anzahl der Schließtage für Teamfortbildungstage zu erhöhen. Dies erfolgt mit Art. 2 des Satzungsänderungsentwurfes.

 

Eine Neuregelung der Erhebung von Elternbeiträgen hat über eine Satzungsänderung zu erfolgen, die in Art. 3 darzustellen wäre.

 

Die Sozialstaffelrichtlinie des Kreises Plön für die Verminderung von Elternbeiträgen aus sozialen Gründen sieht für eine einkommensunabhängige Geschwisterermäßigung eine Beitragsminderung von 30 % vor. Die Benutzung und Gebührensatzung der Gemeinschaftskindertagesstätte beinhaltet derzeit hiervon abweichend eine Beitragsminderung für eine einkommensunabhängige Geschwisterermäßigung von 50 %. Mit Art. 4 des Änderungssatzungsentwurfes würde eine Angleichung an die Richtlinie des Kreises Plön vorgenommen.

 

Art. 5 des Satzungsänderungsentwurfes setzt das Inkrafttreten der Neuregelungen auf den Beginn des neuen Kindertagesstättenjahres am 1.8.2016 fest.

 

Der Kindertagesstättenbeirat hat den Satzungsänderungsentwurf in seiner Sitzung am 14.03.2016 beraten und folgenden Beschluss gefasst:

 

Der Beirat der Kindertagesstätte empfiehlt der Gemeinde Wendtorf einstimmig eine Änderung der Satzung über die Benutzung der Gemeinschaftskindertagesstätte der Gemeinde Wendtorf – Benutzungs- und Gebührensatzung – vom 17.7.2012 gemäß dem Entwurf, mit Ausnahme des Artikels 4.

Der Artikel 4 des Entwurfs, die Streichung der Geschwisterermäßigung von 50 %, wurde vom Beirat einstimmig verworfen.

 


Anlagenverzeichnis:

 

  1. Satzung über die Benutzung der Gemeinschaftskindertagesstätte der Gemeinde Wendtorf vom 17.7.2012 in der Fassung der zweiten Änderungssatzung vom 18.7.2014

 

  1. Entwurf der 3. Änderung der Satzung über die Benutzung der Gemeinschaft Kindertagesstätte der Gemeinde Wendtorf vom 7.7.2012

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die 3. Änderung der Satzung über die Benutzung der Gemeinschaftskindertagesstätte der Gemeinde Wendtorf entsprechend dem Entwurf der Verwaltung unter Berücksichtigung des zur Elternbeitragsfestsetzung gefassten Beschlusses und ohne den Artikel 4 des Änderungsentwurfes.