Betreff
Festsetzung der Elternbeiträge für die Gemeinschaftskindertagesstätte Wendtorf
Vorlage
WENDT/BV/006/2016
Aktenzeichen
III.4-4640.20
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Kalkulation der Elternbeiträge der Kindertagesstätten kommunaler Träger ist regelmäßig vorzunehmen. Die kommunalen Landesverbände empfehlen den Kommunen Elternbeiträge festzusetzen, die mindestens 30 % der Gesamtausgaben der Kindertagesstätte decken. Bisher wurden die Elternbeiträge für die Gemeinschaft Kindertagesstätte Wendtorf für die Kinder in Krippen- und in Elementargruppen in gleicher Höhe festgesetzt. Da die Kosten für Plätze in Krippengruppen aufgrund der geringeren Platzzahl und des höheren Personalschlüssels sehr viel höher sind als in Elementargruppen, sollen die Beiträge differenziert für diese beiden unterschiedlichen Betreuungsangebote kalkuliert werden. Dies ergibt sich aus entsprechenden Prüfbemerkungen des Gemeindeprüfungsamtes, die zwischenzeitlich von den meisten Gemeinden mit eigenen Kindertagesstätten umgesetzt werden.

 

Auf der Basis dieser Vorgaben wurde verwaltungsseitig eine neue Kalkulation der Elternbeiträge für die Gemeinschaft Kindertagesstätte Wendtorf vorgenommen (Anlage). Kalkulationsgrundlage ist die Jahresrechnung 2015 für die Kindertagesstätte. Im Jahr 2015 wurden 18 % der Gesamtausgaben der Einrichtung durch Elternbeiträge gedeckt, die Einnahmen blieben somit um zwölf Prozentpunkte hinter der Empfehlung der kommunalen Landesverbände zurück. Die Elternbeiträge für die Gemeinschaft Kindertagesstätte Wendtorf sind im Übrigen mit Abstand die günstigsten im gesamten Kreis Plön. Bei einer Entscheidung für eine Anpassung der Elternbeiträge auf 30 % der Gesamtausgaben der Einrichtung und einer zwischen Krippen- und Elementarplatznutzung differenzierten Berechnung ergeben sich für Plätze für über dreijährige Kinder je nach in Anspruch genommenen Wochenstunden Steigerungsraten von 17,73 - 32,47 % gegenüber den bisherigen Beiträgen. Für Plätze von unter dreijährigen Kindern ergeben sich je nach in Anspruch genommenen Wochenstunden Steigerungen von 108,22 - 115,16 % gegenüber den bisherigen Beiträgen. Bei Zugrundelegung der derzeitigen durchschnittlichen Inanspruchnahme der angebotenen Betreuungszeiten in der jeweiligen Altersgruppen können mit den errechneten Beitragssteigerungen jährliche Mehreinnahmen von 62.700 € erzielt werden.

 

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass die verwaltungsseitig aufgestellte Beitragskalkulation zunächst nur eine rechnerische Darstellung auf der Grundlage allgemein gültiger Vorgaben ist. Die tatsächliche Festsetzung der Beiträge bedarf einer politischen Entscheidung in den dafür zuständigen Gremien.

 

Der Kindertagesstättenbeirat hat in seiner Sitzung am 14.03.2016 zur Beitragsneufestsetzung folgenden Beschluss gefasst:

 

Der Beirat der Kindertagesstätte empfiehlt der Gemeinde Wendtorf einstimmig bei einer Enthaltung, eine Erhöhung der Elternbeiträge in zwei Schritten. Zum 1.8.2016 möge eine Erhöhung auf einen Kostendeckungsgrad von 24 %, zum 1.8.2017 auf die vom Kreis empfohlenen 30 % erfolgen.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Elternbeitragskalkulation Gemeinschaftskindertagesstätte Wendtorf ab 01.08.2016


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Festsetzung der Elternbeiträge für die Gemeinschaftskindertagesstätte Wendtorf ab dem 01.08.2016 entsprechend des Beschlussvorschlages des Kindertagesstättenbeirates.