Sachverhalt:
Nach § 12 (1) der Schiedsordnung für das Land
Schleswig-Holstein (SchO) tragen die Gemeinden die Sachkosten für das
Schiedsamt. Zu den Sachkosten zählen die Ausstattung des Arbeitsplatzes,
Literatur (Gesetzestexte u.ä.) und die Kostenübernahme von Seminargebühren
einschließlich damit verbundener Reisekosten.
Eine monatliche Aufwandsentschädigung oder die
Erstattung von Wegstreckenentschädigungen im Rahmen von Schlichtungsverfahren
wird bis dato im Schiedsamtsbezirk Laboe nicht gezahlt.
Ob und in welcher Höhe eine Aufwandsentschädigung
gezahlt werden kann, ist von den jeweiligen Gemeinden in der
Entschädigungssatzung zu regeln. Diese Möglichkeit wird in Schleswig-Holstein
sehr unterschiedlich angewandt. So ergibt sich bei einer stichpunktartigen
Recherche bei den Gemeinden Schleswig-Holsteins hinsichtlich der
Aufwandsentschädigung eine Spanne zwischen 0,00 € und 55,00 € im Monat.
Das Schiedsamt erfordert neben einem hohen Maß an
sozialer Kompetenz natürlich auch eine gewisse Rechtssicherheit unter anderem
im Nachbarrecht, dem BGB und dem Strafrecht. Schiedspersonen leisten einen
wichtigen Beitrag zu einem friedlichen und menschlichen Miteinander in den
Gemeinden. Oft erfahren sie dafür nur
wenig Lob und erhalten keinerlei finanzielle Anerkennung für ihre Tätigkeit – selbst mit dem eigenen PKW
zurückgelegte Kilometer können bislang aufgrund einer fehlenden Rechtsgrundlage
nicht erstattet werden. Um dieses wichtige Ehrenamt zu stärken wird
vorgeschlagen, den Schiedspersonen und deren Stellvertretern eine monatliche
Aufwandsentschädigung zu gewähren.
Die Größe des Gebietes der Schiedsamtsbezirke und
deren Einwohnerzahl sollte bei der Bemessung der Aufwandsentschädigung
berücksichtigt werden. Bezüglich der Aufteilung zwischen den
Schiedsamtsbezirken könnte wie folgt verfahren werden:
Im Amtsbereich Probstei werden für beide
Schiedsamtsbezirke insgesamt 150,00 € pro Monat an Aufwandsentschädigungen zur
Verfügung gestellt. Dieser Betrag wird folgendermaßen aufgeteilt:
Schiedsperson Amt Probstei / Gem. Schönberg: 60,00
€
Stellvertreter : 30,00
€
Schiedsperson Laboe:
40,00 €
Stellvertreter:
20,00 €
Durch diese Aufwandsentschädigung sollen unter
anderem Auslagen wie Fahrtkosten innerhalb des Schiedsamtsbezirkes sowie ggf.
zum Amtsgericht in Plön und auch eventuell anfallende private Telefongebühren
abgedeckt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Zahlung einer monatlichen Aufwandsentschädigung
für den Schiedsmann im Schiedsbezirk Gemeinde Laboe in Höhe von 40,00 € wird
zugestimmt.
Die stv. Schiedsperson erhält eine monatliche
Aufwandsentschädigung in Höhe von 20,00 €.