Betreff
Barrierearme Umgestaltung der Bushaltestellen im Gemeindegebiet - Berichterstatter Herr Dipl. Ing. Levsen
Vorlage
SCHÖN/BV/026/2016
Aktenzeichen
II.3
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Mit der vorgenommenen Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) ist in § 8 Abs. 3 die Einführung der Barrierefreiheit im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs gesetzlich festgeschrieben worden. Das PBefG folgt damit den europäischen Richtlinien zur Inklusion und beschreibt das Ziel, dass bis zum 1. Januar 2022 alle Bushaltestellen behindertengerecht und barrierefrei ausgebaut sein sollen.

 

Der Kreis Plön hat im Februar 2016 noch einmal aktualisiert, dass er Fördermittel in Höhe von bis zu 75 % der Kosten der Baumaßnahmen bei Einreichung der Förderanträge bis zum 30.04.2016 in Aussicht stellt! Ein entsprechender Antrag ist schriftlich beim Amt für Finanzen, Beteiligungen

und wirtschaftliche Entwicklung einzureichen.

 

Im Oktober des letzten Jahres wurde das Ing. Büro Levsen mit der Erstellung eines Konzeptes zur Ausgestaltung von Bushaltestellen bis Leistungsphase 4 der HOAI beauftragt.

 

Das Ergebnis der Bestandsaufnahme der 32 Haltestellen wird in der Sitzung vorgestellt. Weiterhin werden der Gemeinde Unterlagen zu den Gesamtkosten inklusive Planungskosten sowie den Einzelkosten zur Umrüstung der Bushaltestellen zusammen mit Plänen der Routen zur Beratung vorgelegt. (Diese werden bis Freitag nachgereicht).

 

Der Ausschuss soll sich zunächst anhand der vorliegenden Unterlagen und finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde überlegen, ob der Förderantrag gestellt wird und welchen Umfang dieser haben soll. Denkbar wäre beispielsweise eine Umsetzung im Rahmen eines Vierjahresplans. Der Förderantrag für 2016 könnte beispielsweise mit 5 Haltestellen beginnen. In den Jahren 2017 und 2018 könnten je 10 weitere und die restlichen Haltestellen im Jahr 2019 behindertengerecht und barrierefrei ausgebaut werden.

 

Die Festlegung von Prioritäten, welche Haltestellen zuerst ausgebaut werden sollen, kann in Abstimmung mit den ÖPNV-Betreibern in der Sitzung festgelegt werden.

 

Für den Fall, dass die Gemeinde einen Förderantrag stellen wird, wäre das Ing. Büro damit zu beauftragen.