Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 3. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 31 für das Gebiet "südwestlich des Brodersdorfer Weges, südöstlich der Bebauung am Schwanenweg, nordöstlich der Bebauung am Langensoll, das Flurstück 86/69 sowie Teilbereiche des Flurstücks 86/70 der Flur 4"
hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Vorlage
LABOE/BV/016/2016
Aktenzeichen
III.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Laboe hat in der Sitzung am 08.07.2014 den Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 gefasst. Die vorzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch wurde am 15.12.2014 im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung durchgeführt. Auf die frühzeitige Beteiligung der Behörden sowie die Durchführung einer Umweltprüfung wurde verzichtet. In der Sitzung des Bauausschusses am 08.12.2015 wurde das Bebauungsplanverfahren auf einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan umgestellt und es wurde zugleich der Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan gefasst. In der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen wurde darauf hingewiesen, dass das Bebauungsplanverfahren nach § 13 a Baugesetzbuch als beschleunigtes Verfahren der Innenentwicklung durchgeführt wird und damit auch auf eine Umweltprüfung verzichtet wird. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte sodann in der Zeit vom 21.12.2015 bis 29.01.2016. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 14.12.2015 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Es sind nun die im Offenlegungsverfahren vorgetragenen Anregungen abzuwägen und der Satzungsbeschluss zu fassen.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Planzeichnung

Textliche Festsetzungen

Begründung

Lärmtechnische Untersuchung

Verträglichkeitsanalyse


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Abwägung der während des Offenlegungsverfahrens vorgetragenen Anregungen gemäß den anliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros vorzunehmen (Abwägungsbeschluss).

  2. Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 für das Gebiet „südwestlich des Brodersdorfer Weges, südöstlich der Bebauung am Schwanenweg, nordöstlich der Bebauung am Langensoll, das Flurstück 86/69 sowie Teilbereiche des Flurstücks 86/70 der Flur 4“als Satzung zu beschließen (Satzungsbeschluss). Die Begründung, die lärmtechnische Untersuchung sowie die Verträglichkeitsanalyse werden in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Beratung noch zu überarbeitenden Fassung gebilligt.