Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 31 für das Gebiet "südwestlich des Brodersdorfer Weges, südöstlich der Bebauung am Schwanenweg, nordöstlich der Bebauung am Langensoll, das Flurstück 86/67 u nd 86/65 sowie Teilbereiche der Flurstücke 24/1 und 86/70 der Flur 3"
hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Vorlage
LABOE/BV/014/2016
Aktenzeichen
III.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Laboe hat in der Sitzung am 08.07.2014 den Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 gefasst. Die vorzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch wurde am 15.12.2014 im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung durchgeführt. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden erfolgte mit Schreiben vom 16.06.2015. In der Sitzung des Bauausschusses am 17.09.2015 wurde das Bebauungsplanverfahren auf einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan umgestellt und es wurde zugleich der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan beschlossen. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 09.11.2015 bis 09.12.2015. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 09.11.2015 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Es ist nun über die während des Offenlegungsverfahrens vorgetragenen Anregungen abzuwägen und sodann der Satzungsbeschluss zu fassen.


Anlagenverzeichnis:

 

Planzeichnung

Textliche Festsetzungen

Begründung mit Umweltbericht

Grünordnerischer Fachbeitrag

Lärmtechnische Untersuchung

Verträglichkeitsanalyse

Abwägungsvorschläge


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Abwägung der während des Offenlegungsverfahrens vorgetragenen Anregungen gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros zu beschließen (Abwägungsbeschluss).

 

  1. Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Entwurf der 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 31 für das Gebiet „südwestlich des Brodersdorfer Weges, südöstlich der Bebauung am Schwanenweg, nordöstlich der Bebauung am Langensoll, das Flurstück 86/67 und 86/65 sowie Teilbereiche der Flurstücke 24/1 und 86/70 der Flur 3“ zu beschließen (Satzungsbeschluss). Die Begründung mit dem Umweltbericht, dem grünordnerischen Fachbeitrag, der lärmtechnischen Untersuchung sowie der Verträglichkeitsanalyse werden in der jeweils vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Beratung noch zu überarbeitenden Fassung gebilligt.