Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat am 17. März 2015
folgenden Beschluss gefasst:
„Das Konzept „Durchs
Grün zum Blau“ zur Neugestaltung der Strandeingangsbereiche ist mit dem Ziel,
die Kosten zu senken, schnellstmöglich zu überarbeiten. Das überarbeitete
Konzept bedarf der Zustimmung der Gemeindevertretung. Parallel dazu sind die
neuen Zuschussmöglichkeiten zu untersuchen, die ggf. bei der Aktivregion oder
dem Land zur Mitfinanzierung des Konzeptes in Betracht kommen. Der
Bürgermeister wird gebeten, diesen Beschluss umzusetzen.“
Daraufhin wurden durch den Bürgermeister mehrere
Gespräche mit Herrn Lansberg von der Aktiv Region Ostseeküste und Vertretern
des Wirtschaftsministeriums auf Basis der beigefügten Pläne geführt. Auf den
Vermerk vom 11.01.2016 wird verwiesen. Die Kostenschätzung des Büros IPP vom
30.09.2010 ist ebenfalls beigefügt. Diese beliefen sich damals auf rund 680.000
€.
Aus dem Vermerk ergibt sich, dass derzeit eine
Förderung für die Ortseingangsbereiche aus Tourismusmitteln und über die Aktiv
Region Ostseeküste nicht zu erwarten ist. Lediglich die Kopfbereiche
unmittelbar am Deich könnten im Zuge einer Promenadengestaltung des
Deichkronenwegs eventuell mit förderfähig sein.
Bei den Ortseingangsbereichen handelt es sich nach
Auffassung des Wirtschaftsministeriums um Straßenausbaumaßnahmen. Insofern
würde auch ein Abspecken der Maßnahmen nicht zu einer Förderfähigkeit führen.
Dabei ist zu bedenken, dass aufgrund des
Straßensanierungsplanes auch der Unterbau beider Straßen mit angefasst werden
muss und damit mit Straßenausbaubeiträgen zu rechnen ist.
Nach Rücksprache mit der Amtsverwaltung sollte vor
der Durchführung von Maßnahmen die Straßenausbaubeitragssatzung angepasst
werden. Insofern wird empfohlen, einen Auftrag an ein Beratungsbüro zur
Erarbeitung einer neuen Satzung zu erteilen. Es wird dazu mit Kosten in Höhe
von ca. 5.000 bis 10.000 € gerechnet. Ich möchte darauf hinweisen, dass die
Gemeinde zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen grundsätzlich verpflichtet ist
und insofern eine rechtssichere Satzung benötigt. Im Rahmen dieser Satzung
müssen dann auch die Beiträge erhoben werden, wenn die Voraussetzungen gegeben
sind.
Die Kosten für die reinen Straßenausbaumaßnahmen
wurden vom Ing.-Büro Levsen für die Straße „Am Schierbek“ mit 425.000 € und für
den „Verwellengrund“ mit 280.000 € kalkuliert. (siehe Schreiben Ing.-Büro
Levsen vom 29.10.2014) Wenn diese Straßen darüber hinaus umgestaltet werden
sollen, wie es in dem Konzept von IPP vorgesehen ist, werden die Kosten höher
liegen. Die Kostenschätzungen von Herrn Levsen beziehen sich ausschließlich auf
die beiden genannten Straßen. Dabei sind weder Parkplatzumgestaltungen noch der
Teil der Fischerhütten aus dem Konzept von IPP mit enthalten. Dieses macht auch
deutlich, dass in beiden Konzepten jeweils Teile des anderen fehlen und die
Gesamtkosten auch aufgrund der Kostensteigerungen der letzten fünf Jahre zu
deutlich höheren Summen führen werden.
Insofern ist es erforderlich, die Ziele der
Gemeinde, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Kostenreduzierung, neu
festzulegen und die politische Entscheidung zu treffen, welche Teile zunächst
voran gebracht werden sollen.
Angesichts der 270.000 €, die in den Haushalt 2016
eingestellt worden sind und der Entscheidung, dass die Bahnlinie reaktiviert
wird, sollte die Gemeinde sich in diesem Jahr auf den Ortsteil Kalifornien
konzentrieren und den Bereich „An der Schierbek“ im Zusammenhang mit der
Bahnhofsumgestaltung bearbeiten.
Für Kalifornien stellt sich dann die Frage, ob eine
Reduzierung der Qualität sinnvoll ist. Ich halte dieses nicht für zielführend,
da parallel das Ortsentwicklungs- und Tourismuskonzept erarbeitet wird und die
Gemeinde eine Aufwertung der touristischen Eingangsbereiche wünscht. Daher
verbleibt lediglich eine Reduzierung des Umfangs. Aus dem beiliegenden Plan und
der Kostenaufstellung von IPP können Sie entnehmen, dass es sich um drei
Abschnitte handelt („Verwellengrund Nord“, „Verwellengrund Süd und Kreisel“ und
„Parkplatz“). Insofern ist zu entscheiden, ob auf Teile dieser Abschnitte oder
den gesamten Bereich „Parkplatz“ verzichtet werden soll. Dennoch ist zu
erwarten, dass die im Haushalt bereitgestellten Mittel in Höhe von 270.000 €
nicht ausreichen werden, um die übrigen Maßnahmen durchzuführen. Folglich muss
das Planungsbüro IPP beauftragt werden, eine überarbeitete Planung der Maßnahme
zu erstellen und eine Gesamtkostenkalkulation incl. Planungskosten vorzulegen.
Danach sollte in einem Arbeitstreffen mit den Planern der Umfang im Detail
festgelegt werden. Daran anschließen sollte sich auch eine
Informationsveranstaltung mit den Anliegern, um diesen die Maßnahme
vorzustellen, zu diskutieren und Verständnis für die Beitragserhebung zu
wecken.
Anlagenverzeichnis:
- „Durch Grün ans Blau“
- IPP Gemeinde Schönberg – durch Grün ans Blau
- IPP Kostenberechnung v. 30.09.2010
- Schönberger Strand – Promenade
- Straßensanierungskonzept Ing. Levsen v. 29.10.2014
Beschlussvorschlag:
1.) Der BA empfiehlt / Die Gemeindevertretung beschließt, einen Auftrag zur Überarbeitung der Straßenausbaubeitragssatzung zu erteilen und ermächtigt den Bürgermeister ein geeignetes Unternehmen zu beauftragen.
2.) Der BA empfiehlt / Die Gemeindevertretung beschließt, die Firma … mit einer Gesamtkostenkalkulation und der Durchführung eines Workshops zur Festlegung der Planungsdetails zu beauftragen.
3.) Der BA empfiehlt / Die Gemeindevertretung beschließt, nach Abstimmung über den Maßnahmenumfang eine Anliegerbeteiligung durchzuführen.
4.) Der BA empfiehlt / Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Maßnahme „Am Schierbek“ in die Umgestaltung der Bahnhofsumfelder eingebunden werden soll. Dabei soll der Versuch unternommen werden Fördergelder aus diesem Bereich für die Maßnahme mit einzuwerben.