Betreff
Neugestaltung der Eingangsbereiche am Schönberger Strand und in Kalifornien
Vorlage
SCHÖN/BV/009/2016
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung hat am 17. März 2015 folgenden Beschluss gefasst:

„Das Konzept „Durchs Grün zum Blau“ zur Neugestaltung der Strandeingangsbereiche ist mit dem Ziel, die Kosten zu senken, schnellstmöglich zu überarbeiten. Das überarbeitete Konzept bedarf der Zustimmung der Gemeindevertretung. Parallel dazu sind die neuen Zuschussmöglichkeiten zu untersuchen, die ggf. bei der Aktivregion oder dem Land zur Mitfinanzierung des Konzeptes in Betracht kommen. Der Bürgermeister wird gebeten, diesen Beschluss umzusetzen.“

Daraufhin wurden durch den Bürgermeister mehrere Gespräche mit Herrn Lansberg von der Aktiv Region Ostseeküste und Vertretern des Wirtschaftsministeriums auf Basis der beigefügten Pläne geführt. Auf den Vermerk vom 11.01.2016 wird verwiesen. Die Kostenschätzung des Büros IPP vom 30.09.2010 ist ebenfalls beigefügt. Diese beliefen sich damals auf rund 680.000 €.

Aus dem Vermerk ergibt sich, dass derzeit eine Förderung für die Ortseingangsbereiche aus Tourismusmitteln und über die Aktiv Region Ostseeküste nicht zu erwarten ist. Lediglich die Kopfbereiche unmittelbar am Deich könnten im Zuge einer Promenadengestaltung des Deichkronenwegs eventuell mit förderfähig sein.

Bei den Ortseingangsbereichen handelt es sich nach Auffassung des Wirtschaftsministeriums um Straßenausbaumaßnahmen. Insofern würde auch ein Abspecken der Maßnahmen nicht zu einer Förderfähigkeit führen.

Dabei ist zu bedenken, dass aufgrund des Straßensanierungsplanes auch der Unterbau beider Straßen mit angefasst werden muss und damit mit Straßenausbaubeiträgen zu rechnen ist.

Nach Rücksprache mit der Amtsverwaltung sollte vor der Durchführung von Maßnahmen die Straßenausbaubeitragssatzung angepasst werden. Insofern wird empfohlen, einen Auftrag an ein Beratungsbüro zur Erarbeitung einer neuen Satzung zu erteilen. Es wird dazu mit Kosten in Höhe von ca. 5.000 bis 10.000 € gerechnet. Ich möchte darauf hinweisen, dass die Gemeinde zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen grundsätzlich verpflichtet ist und insofern eine rechtssichere Satzung benötigt. Im Rahmen dieser Satzung müssen dann auch die Beiträge erhoben werden, wenn die Voraussetzungen gegeben sind.

Die Kosten für die reinen Straßenausbaumaßnahmen wurden vom Ing.-Büro Levsen für die Straße „Am Schierbek“ mit 425.000 € und für den „Verwellengrund“ mit 280.000 € kalkuliert. (siehe Schreiben Ing.-Büro Levsen vom 29.10.2014) Wenn diese Straßen darüber hinaus umgestaltet werden sollen, wie es in dem Konzept von IPP vorgesehen ist, werden die Kosten höher liegen. Die Kostenschätzungen von Herrn Levsen beziehen sich ausschließlich auf die beiden genannten Straßen. Dabei sind weder Parkplatzumgestaltungen noch der Teil der Fischerhütten aus dem Konzept von IPP mit enthalten. Dieses macht auch deutlich, dass in beiden Konzepten jeweils Teile des anderen fehlen und die Gesamtkosten auch aufgrund der Kostensteigerungen der letzten fünf Jahre zu deutlich höheren Summen führen werden.

Insofern ist es erforderlich, die Ziele der Gemeinde, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Kostenreduzierung, neu festzulegen und die politische Entscheidung zu treffen, welche Teile zunächst voran gebracht werden sollen.

Angesichts der 270.000 €, die in den Haushalt 2016 eingestellt worden sind und der Entscheidung, dass die Bahnlinie reaktiviert wird, sollte die Gemeinde sich in diesem Jahr auf den Ortsteil Kalifornien konzentrieren und den Bereich „An der Schierbek“ im Zusammenhang mit der Bahnhofsumgestaltung bearbeiten.

Für Kalifornien stellt sich dann die Frage, ob eine Reduzierung der Qualität sinnvoll ist. Ich halte dieses nicht für zielführend, da parallel das Ortsentwicklungs- und Tourismuskonzept erarbeitet wird und die Gemeinde eine Aufwertung der touristischen Eingangsbereiche wünscht. Daher verbleibt lediglich eine Reduzierung des Umfangs. Aus dem beiliegenden Plan und der Kostenaufstellung von IPP können Sie entnehmen, dass es sich um drei Abschnitte handelt („Verwellengrund Nord“, „Verwellengrund Süd und Kreisel“ und „Parkplatz“). Insofern ist zu entscheiden, ob auf Teile dieser Abschnitte oder den gesamten Bereich „Parkplatz“ verzichtet werden soll. Dennoch ist zu erwarten, dass die im Haushalt bereitgestellten Mittel in Höhe von 270.000 € nicht ausreichen werden, um die übrigen Maßnahmen durchzuführen. Folglich muss das Planungsbüro IPP beauftragt werden, eine überarbeitete Planung der Maßnahme zu erstellen und eine Gesamtkostenkalkulation incl. Planungskosten vorzulegen. Danach sollte in einem Arbeitstreffen mit den Planern der Umfang im Detail festgelegt werden. Daran anschließen sollte sich auch eine Informationsveranstaltung mit den Anliegern, um diesen die Maßnahme vorzustellen, zu diskutieren und Verständnis für die Beitragserhebung zu wecken.


Anlagenverzeichnis:

 

-       „Durch Grün ans Blau“

-       IPP Gemeinde Schönberg – durch Grün ans Blau

-       IPP Kostenberechnung v. 30.09.2010

-       Schönberger Strand – Promenade

-       Straßensanierungskonzept Ing. Levsen v. 29.10.2014


Beschlussvorschlag:

 

1.)    Der BA empfiehlt / Die Gemeindevertretung beschließt, einen Auftrag zur Überarbeitung der Straßenausbaubeitragssatzung zu erteilen und ermächtigt den Bürgermeister ein geeignetes Unternehmen zu beauftragen.

2.)    Der BA empfiehlt / Die Gemeindevertretung beschließt, die Firma … mit einer Gesamtkostenkalkulation und der Durchführung eines Workshops zur Festlegung der Planungsdetails zu beauftragen.

3.)    Der BA empfiehlt / Die Gemeindevertretung beschließt, nach Abstimmung über den Maßnahmenumfang eine Anliegerbeteiligung durchzuführen.

4.)    Der BA empfiehlt / Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Maßnahme „Am Schierbek“ in die Umgestaltung der Bahnhofsumfelder eingebunden werden soll. Dabei soll der Versuch unternommen werden Fördergelder aus diesem Bereich für die Maßnahme mit einzuwerben.