Betreff
Um- und Ausbau der Kindertagesstätte der Gemeinde Stein
Vorlage
STEIN/BV/003/2016
Aktenzeichen
III.4 - 4640.18
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In der Sitzung vom 16.6.2015 hat die Gemeindevertretung über den Ausbau der Kindertagesstätte Stein und den Anbau einer dritten Kindertagesstättengruppe beraten und folgenden Beschluss gefasst:

 

„Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1. Den An- und Ausbau der Kindertagesstätte der Gemeinde Stein entsprechend der vorliegenden Planungen auf der Grundlage des dargestellten Kosten-und Finanzierungsplans vorzunehmen. Die Gemeindevertretung behält sich vor, von der vorliegenden Planung abzuweichen.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Förderanträge bis zum 30.6.2015 einzureichen.

 

3. Die Finanzierung ist über einen Nachtragshaushalt sicherzustellen.“

 

Inzwischen ist der Bewilligungsbescheid des Kreises über die Bundesgelder für die Erweiterung der KiTa-Stein um eine Gruppe eingetroffen.

 

Im Ergebnis fällt der Bundesmittelzuschuss um 88.710,00 € geringer als beantragt aus, gleichzeitig werden Kreismittel in der beantragten Höhe von 124.915 € in Aussicht gestellt – eine formelle Bewilligung der Kreismittel erfolgt jedoch erst im 2. Quartal 2016 -. Per Saldo verbleibt also ein Fehlbetrag von 532.823,98 € statt des kalkulierten Betrages von 444.114,00 €. Eine detaillierte Gegenüberstellung ist beigefügt.

 

Auf Initiative des Amtes Probstei konnte jedoch erreicht werden, dass eine Nachfinanzierung aus Bundesmitteln bis zur maximalen Förderquote (75 %) ausnahmsweise möglich ist, wenn weitere Bundes-/Landesmittel für diese Maßnahme zur Verfügung gestellt werden. Damit wird eine Nachbewilligung von zusätzlichen Mitteln, die aus der Verteilung des nicht benötigten „Betreuungsgeldes“ frei werden, nicht schon aus formellen Gründen ausgeschlossen. Dies wäre der Fall, wenn der Bewilligungsbescheid, wie normalerweise üblich, eine Nachfinanzierung ausschließen würde.

 

Die Anmeldesituation für das Kindertagesstättenjahr 2016/17, dass am 1.8.2016 beginnt, zeigt, dass alle derzeit vorliegenden sechs Anmeldungen für Kinder im Alter unter drei Jahren befriedigt werden können und zusätzlich eine Restkapazität von drei Plätzen für diese Altersgruppe verbleibt. In der Gruppe der über dreijährigen entsteht durch die Aufnahme der Kinder aus der Krippengruppe, die inzwischen drei Jahre alt geworden sind bereits eine Überbelegung von einem Kind. Zusätzlich liegt die Anmeldung für ein weiteres über dreijähriges Kind vor, es fehlen hier also 2 Plätze. Berücksichtigt werden muss außerdem, dass die Kindertagespflegestelle der Gemeinde Stein, in der fünf Kinder im Alter unter drei Jahren betreut werden, zunächst nur befristet bis zum 31.12.2016 eingerichtet wurde. Die drei unter dreijährigen Kinder aus dieser Einrichtung könnten die freien Plätze in der Krippengruppe der Kindertagesstätte auffüllen, es verblieben somit weitere zwei Kinder, die dann bereits drei Jahre alt sind, die in der Kindertagesstätte nicht versorgt werden könnten.

 

Es muss festgestellt werden, dass aktuell der Bedarf für die Schaffung einer weiteren Krippengruppe in der Kindertagesstätte nicht mehr besteht, allerdings ist davon auszugehen, dass noch nicht alle Anmeldungen für Plätze, die ab Sommer 2016 benötigt werden, vorliegen.

 

Es zeigt sich jedoch auch, dass zum jetzigen Zeitpunkt nicht genügend Betreuungsplätze für Kinder im Alter über drei Jahre zur Verfügung stehen.

 

Folgende Lösungen sind denkbar:

 

1. Der geplanten An- und Ausbau der Kindertagesstätte wird durchgeführt, statt einer Krippengruppe wird jedoch eine altersgemischte sogenannte Familiengruppe eingerichtet, in der sowohl Kinder im Alter unter drei Jahren, als auch Kinder im Alter über drei Jahren betreut werden. Die bewilligte Investitionsförderung aus Bundesmitteln würde sich jedoch voraussichtlich reduzieren, wenn nicht die ursprünglich vorgesehene Anzahl von Plätzen für Kinder unter drei Jahren geschaffen würde. Der genaue Betrag wäre durch den Kreis Plön auf der Grundlage einer entsprechend veränderten Antragstellung zu ermitteln. Eine solche Gruppe währe derzeit durch die angemeldeten Kinder nicht ausgelastet, es bestünde jedoch die Möglichkeit, diese Plätze für Kinder aus umliegenden Gemeinden zur Verfügung zu stellen, in denen zu wenig Betreuungsplätze zur Verfügung stehen, wie es beispielsweise voraussichtlich in Laboe der Fall sein wird. Die jeweilige Wohnsitzgemeinde hätte auf der Grundlage des § 25a Kindertagesstättengesetz Kostenausgleich zu leisten. Gleichzeitig wird die Kindertagespflegeeinrichtung, wie vorgesehen, zum 31.12.2016 geschlossen.

 

2. Es wird nur der notwendige Ausbau der vorhandenen beiden Gruppen in der Kindertagesstätte durchgeführt und auf den Anbau einer weiteren Krippengruppe verzichtet. Gleichzeitig wird die Kindertagespflege Einrichtung über den 31.12.2016 hinaus betrieben. Zur Versorgung der zurzeit angemeldeten Kinder wäre es in diesem Falle erforderlich, die vorhandene Krippengruppe in der Kindertagesstätte in eine Familiengruppe umzuwandeln. Kinder im Alter unter drei Jahren müssten dann vorrangig auf die Plätze in der Kindertagespflegeeinrichtung verwiesen werden, um in der neuen Familiengruppe Platzkapazitäten für unversorgte über dreijährige Kinder zu schaffen. Eine Familiengruppe hat eine rechnerische Platzkapazität von 20 Plätzen, die sich jedoch um jeweils einen Platz je aufgenommenen Kind unter drei Jahren verringert, d.h. ein unterdreijähriges Kind belegt jeweils zwei der 20 Plätze. Für diese Variante müsste die An- und Ausbauplanung neu erstellt und ein entsprechend veränderter Förderantrag an den Kreis Plön gerichtet werden.

 

3. Die Kindertagespflegeeinrichtung wird nicht über den 31.12.2016 hinaus betrieben und in der Kindertagesstätte wird nur der notwendige Ausbau der vorhandenen beiden Gruppen durchgeführt. Die dortige Gruppenstruktur von einer Krippen- und einer Elementargruppe bleibt bestehen. Unversorgt bleibende Kinder werden gegen Kostenausgleichszahlung auf eventuell freie Plätze in Kindertageseinrichtungen im Umland verwiesen, zum Beispiel nach Wendtorf. Auch hier wäre die Ausbauplanung neu zu erstellen und ein Förderungsveränderungsantrag an den Kreis Plön zurichten.

 

Rechnet man die Ausgaben und Einnahmen der Einrichtung auf die Erweiterung der Variante 1 hoch, ergibt sich ohne Anpassung der Elternbeiträge  bei Einnahmen von 248.000,00 € und Ausgaben von 496.800,00 € ein von der Gemeinde jährlich zu tragendes Defizit von 248.800,00 €. Diese Hochrechnung unterstellt jedoch eine Vollauslastung der Einrichtung und eine prozentual gleiche Nutzung durch Kinder aus Umlandgemeinden, wie derzeit. Ist die Einrichtung nicht voll belegt oder wird sie von weniger Kindern aus Umlandgemeinden in Anspruch genommen als z. Zt. Erhöht sich das Defizit. Es sinkt, wenn sich der Anteil der Umlandnutzung gegenüber dem aktuellen Anteil erhöht.

 

Bei dem derzeitigen Elternbeitragsniveau werden nur 18 % der Gesamtausgaben durch Elternbeiträge gedeckt. Die kommunalen Landesverbände empfehlen eine Ausgabendeckung von Elternbeiträgen mindestens in Höhe von 30%. Es wurde auf der Basis der hochgerechneten Ausgaben für die Variante 1 und eines Kostendeckungsanteils von 30% eine Beitragsneukalkulation vorgenommen (Anlage). Bei Beibehaltung der bisher nicht zwischen der Betreuung von unter und über dreijährigen Kindern differenzierten Beitragsstruktur würde sich eine Beitragssteigerung zwischen 42,77 % und 50,77 % ergeben. Da die Aufwendungen für die Betreuung von unter dreijährigen Kindern aufgrund des Personalschlüssels und der Gruppenplatzzahl ungleich höher sind, als für über dreijährige Kinder ist es sachgerecht, differenzierte Beiträge zu erheben. Eine solche Berechnung ergibt für die Altersgruppe der über 3 Jährigen Steigerungen zwischen 16,55 % und 29,08 % und für die Altersgruppe der unter 3 Jährigen Kinder quasi eine Verdoppelung der bisherigen Beiträge. Bei Vollauslastung ergäbe sich eine das gemeindliche Defizit reduzierende Mehreinnahme von rd. 58.000,00 € jährlich.


Anlagenverzeichnis:

 

  1. Gegenüberstellung Kosten- und Finanzierungsplan KiTa-Ausbau Antragstellung / Bewilligung
  2. Kalkulation Kindertagesstättenelternbeiträge

 


Beschlussvorschlag:

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.