Sachverhalt:
In der Anlage wird die Jahresrechnung für das
Jahr 2015 zur Beratung vorgelegt.
Die Haushaltsrechnung 2015 schließt in
Einnahmen und Ausgaben wie folgt ab:
Soll-Einnahmen Gesamthaushalt: |
1.400.783,30 € |
Soll-Ausgaben Gesamthaushalt: |
1.400.783,30 € |
Vergleich Haushaltsplanung zur
Haushaltsrechnung:
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Haushaltsplan |
Haushaltsrechnung |
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Verwaltungshaushalt |
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Soll-Einnahmen: |
985.900 € |
1.036.076,70 € |
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Soll-Ausgaben: |
985.900 € |
1.036.076,70 € |
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Vermögenshaushalt |
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Soll-Einnahmen: |
371.300
€ |
364.706,60
€ |
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Soll-Ausgaben: |
371.300
€ |
364.706,60
€ |
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Im Vergleich zu den Ansätzen des
Haushaltsplanes 2015 ergibt die Jahresrechnung eine saldierte
Abschlussverbesserung in Höhe von insgesamt 75.843,54 EUR, die sich wie folgt
errechnet:
Die allgemeine Rücklage weist mit der
Jahresrechnung 2015 einen Stand von 852.029,13 € aus.
Schulden sind keine vorhanden.
Die Jahresrechnung 2015 beinhaltet über- und
außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von insgesamt 45.345,45 €. Eine
Übersichtsliste mit den entsprechenden Einzelpositionen ist auf der Seite 7 der
Jahresrechnung 2015 dargestellt.
Beschluss:
Gem. § 94 Abs. 3 GO beschließt die
Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung 2015.
Die entstandenen über- und außerplanmäßigen
Ausgaben in Höhe von insgesamt 45.345,45 € werden gem. § 82 Abs. 1 GO
genehmigt.