Betreff
Beratung und Beschlussfassusng über die Aufstellung der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 für das Gebiet "Jugendhof Hildesheim, nördlich der Straße Fernautal und östlich und westlich des Linauweg"
hier: Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss
Vorlage
SCHÖN/BV/005/2016
Aktenzeichen
III.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung Schönberg hat in der Sitzung am 10.03.2015 den Aufstellungsbeschluss zur o.g. Planung gefasst. Die ersten Planinhalte wurden in der Sitzung des Planungsausschusses am 13.10.2015 vorgestellt und beraten. Der Landkreis Hildesheim beabsichtigt den Jugendhof dauerhaft weiter zu betreiben. Die Blockhäuser sollen dazu modernisiert und nach der Modernisierung ganzjährig mit einem erweiterten Personenkreis genutzt werden. Weiterhin soll das Heimleiterhaus erhalten bleiben und mit ca. vier Ferienwohnungen ausgestattet werden. Die Fläche vor dem Heimleiterhaus soll mit Ferienhäusern ergänzt werden, die sich von der Größe her in die Umgebung einfügen. Eine weitere Beratung der Planinhalte erfolgte in der Sitzung des Planungsausschusses am 24.11.2015.

 

Es wird empfohlen, den nunmehr vorliegenden Entwurf der Planung zu beschließen und zur Offenlegung zu bestimmen. 


Anlagenverzeichnis:

 

Planzeichnung

Begründung


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Planungsausschuss stimmt dem vorliegenden Entwurf der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 für das Gebiet „Jugendhof Hildesheim, nördlich der Straße Fernautal und östlich und westlich des Linauweg“ zu und bestimmt diesen zur Offenlegung (Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss). Das Planverfahren ist nach § 13 a Baugesetzbuch als beschleunigtes Verfahren der Innenentwicklung durchzuführen.

 

  1. Die Planunterlagen sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch für die Dauer eines Monats zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.