Betreff
Satzung zur 1. Änderung der Satzung vom 03.12.2008 / 02.03.2009 über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Köhn
Vorlage
KÖHN/BV/002/2015
Aktenzeichen
II.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Köhn erhebt eine Zweitwohnungssteuer, wobei die Steuer – nach § 9 der entsprechenden Satzung – z. Zt. 10 % des Mietwertes beträgt. Angesichts der angespannten Haushaltslage wurde im Rahmen der Sitzung des Finanzausschusses vom 21.12.2015 angeregt, eine Änderung des Zweitwohnungssteuertarifs dahingehend vorzunehmen, dass die Steuer künftig 11 % des Mietwertes beträgt.

 

Dieser Verwaltungsvorlage ist nunmehr der Entwurf für die beabsichtigte Änderung der Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde Köhn beigefügt.

 

Im Hinblick darauf, dass eine rückwirkende Erhöhung des Steuersatzes abgabenrechtlich nicht möglich ist, beinhaltet Artikel 2 des Satzungsentwurfes die Regelung, dass die vorliegende 1. Änderung der Zweitwohnungssteuersatzung – bei entsprechender Beschlussfassung – mit Beginn des 01.02.2016 in Kraft treten würde.


Anlagenverzeichnis:

 

Entwurf der Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Köhn (ZwStSa 2009)


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Köhn (ZwStSa 2009) gemäß Entwurf.