Betreff
Satzung zur 2. Änderung der Satzung vom 18.06.2009 über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Köhn
Vorlage
KÖHN/BV/001/2015
Aktenzeichen
II.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Köhn erhebt eine Hundesteuer, wobei die jährliche Steuer z. Zt. 30,00 EUR für den 1. Hund, 40,00 EUR für den 2. Hund und 50,00 EUR für jeden weiteren steuerbaren Hund beträgt. Angesichts der angespannten Haushaltslage wurde im Rahmen der Sitzung des Finanzausschusses vom 21.12.2015 angeregt, die vorbezeichneten Steuersätze in der Weise anzuheben, dass die jährliche Steuer künftig 50,00 EUR für den 1. Hund, 60,00 EUR für den 2. Hund und 70,00 EUR für jeden weiteren steuerbaren Hund beträgt. Zugleich soll vorgeschrieben werden, dass steuerbare Hunde künftig eine gültige Hundemarke tragen müssen.

 

Dieser Verwaltungsvorlage ist nunmehr der Entwurf für die beabsichtigte Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Köhn beigefügt.

 

Im Hinblick darauf, dass eine rückwirkende Erhöhung der Steuersätze abgabenrechtlich nicht möglich ist, beinhaltet Artikel 3 des Satzungsentwurfes die Regelung, dass die vorliegende 2. Änderung der Hundesteuersatzung – bei entsprechender Beschlussfassung – mit Beginn des 01.02.2016 in Kraft treten würde.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Entwurf der Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Köhn (HundeStSa 2010)


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Köhn (HundeStSa 2010) gemäß Entwurf.