Sachverhalt:
Im Entwurf wird die Haushaltssatzung 2016 der
Gemeinde Barsbek mit dem Haushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung
vorgelegt.
Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen
und Ausgaben in Höhe von jeweils 592.800 € aus. Im Vermögenshaushalt sind
Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 3.900 EUR veranschlagt
worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und
Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.
Im Vermögenshaushalt sind Investitionen in
Höhe von 4.200 € vorgesehen.
Die Hebesätze für die Realsteuern werden
im Satzungsentwurf (vgl. § 3) wie folgt ausgewiesen: 330 % für die Grundsteuer
A, 330 % für die Grundsteuer B sowie 350 % für die Gewerbesteuer; Diese
Hebesätze würden sich demnach gegenüber dem Jahr 2015 nicht verändern.
Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes können zudem die nachfolgenden Informationen
gegeben werden:
Nach derzeitigem Kenntnisstand (der bereits
den Haushaltserlass vom 11.09.2015 sowie den Ergänzungserlass vom 20.11.2015
berücksichtigt) könnte die Gemeinde Barsbek im kommenden Jahr mit einer Mehreinnahme
aus Einkommensteueranteilen in einer Größenordnung von 18.600 EUR rechnen.
Allerdings werden deutliche Mindereinnahmen aus Schlüsselzuweisungen in Höhe
von 39.500 € prognostiziert, wobei ein Einwohnerrückgang bedingt durch den
Zensus von 19 Einwohnern maßgeblich hierzu beiträgt. Da andererseits die
Belastung aus der Amtsumlage (aus vertraglichen Regelungen des Jahres 2006) per
Saldo deutlich steigt (+17.600 €), zeitgleich auch noch deutlich höhere Kosten
für Schulen (+8.900 €) und Kindergärten (+ 10.000 €) zu schultern sind, bleibt
letztlich festzustellen, dass ein Ausgleich des Verwaltungshaushaltes nur durch
eine Zuführung aus dem Vermögenshaushalt und somit aus Rücklagemitteln, in Höhe
von 2.200 € möglich ist.
Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Haushaltssatzung 2016 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf zu beschließen.
Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:
Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2016 mit dem Haushaltsplan, den Anlagen und dem Investitionsprogramm gemäß Entwurf.